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EU-Abgeordnete beschließen mehr Klarheit bei Ticketpreisen
BRÜSSEL (dpa) - Mehr Klarheit über den tatsächlichen Preis von Flugtickets will der Verkehrsausschuss des Europa-Parlaments durchsetzen. Ein Beschluss der Abgeordneten vom Dienstag werde «der weit verbreiteten Praxis falscher Lockangebote und missverständlicher Preisauskünfte» ein Ende setzen, erklärte der SPD-Verkehrsexperte Ulrich Stockmann in Brüssel.
Passagiere sollten demnach «schon während der Buchung klare und eindeutige Informationen über den tatsächlichen Flugpreis sowie über alle anderen anfallenden Kosten wie Steuern, Flughafengebühren, Buchungskosten im Internet und Reisebüros erhalten».
Vor allem Billigflieger würden immer wieder falsche Angaben zu den Kosten für den eigentlichen Flug machen, kritisierte der SPD-Abgeordnete. Die Parlamentarier wollten diesen Unternehmen keineswegs ihr Geschäft verbieten: «Aber es muss endgültig Schluss sein mit scheinbar billigen Angeboten im Internet und auf Plakaten, die sich nachträglich als teure Ferienflüge herausstellen.» Die Regelung für besser durchschaubare Preise gehört zur Neufassung verschiedener Verordnungen zum Luftverkehrsmarkt in Europa. Wenn das Gesamt-Parlament den Beschluss vor der Sommerpause übernimmt, muss der Ministerrat sich noch damit befassen.
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Flugpreise dürfen nicht länger im Kleingedruckten versteckt sein
BRÜSSEL (dpa) - Die Fluggesellschaften in der Europäischen Union dürfen von sofort an nur mit den tatsächlichen Preisen für Flüge werben. Eine EU-Verordnung, wonach auch alle Steuern und Abgaben klar und rechtzeitig aufgelistet werden müssen, ist am Samstag in Kraft getreten. Sie soll verhindern, dass mit sehr niedrigen Preisen geworben wird, zu denen sich dann jedoch im "Kleingedruckten" erhebliche Nebenkosten addieren.
Der neuen Verordnung zufolge dürfen solche Nebenkosten nicht mehr versteckt werden. Auch in der Rechnung muss detailliert über Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder den Kerosinzuschlag informiert werden. Außerdem dürfen die Fluggesellschaften dem Reisenden nicht ohne dessen ausdrückliche Einwilligung Zusatzgebühren in Rechnung stellen. Dies bedeutet, dass auf der Internetseite Buchungsoptionen wie beispielsweise eine freiwillige Reiserücktrittsversicherung nicht bereits markiert sein dürfen. Möchte der Reisende solch eine Versicherung in Anspruch nehmen, muss er dem ausdrücklich zustimmen.
Vor allem Billig-Fluggesellschaften sind in der Vergangenheit immer wieder wegen ihrer Werbepraxis kritisiert worden. Die Verordnung regelt auch eine Reihe anderer Fragen. Unter anderem ist es künftig nicht mehr erlaubt, dass die Preise von Fluggesellschaften je nach Wohnsitz oder Nationalität für ein und dieselbe Strecke unterschiedlich sind. Die Verordnung vereinheitlicht auch die Kriterien für die Zulassung von Fluggesellschaften.
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