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Die Pilotenstreiks bei der Lufthansa sind rechtswidrig. Das hat jetzt ein Frankfurter Gericht entschieden. Die Piloten mussten daraufhin ihren Streik vorzeitig abbrechen.
Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main hat den Pilotenstreik bei der Lufthansa gestoppt. Das Gericht erklärte jetzt den Streik für rechtswidrig und erließ auf Antrag der Airline eine einstweilige Verfügung gegen die streikende Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC). Laut Lufthansa sind gegen das Urteil keine Rechtsmittel möglich.
Das Unternehmen hatte der Gewerkschaft in der Frankfurter Berufungsverhandlung vorgeworfen, einen "Mogel-Streik" zu führen. Die VC hat in der Vergangenheit den von Konzernchef Carsten Spohr geplanten Umbau im Rahmen der Eurowings-Strategie heftig kritisiert. Piloten-Arbeitsplätze mit Billiglöhnen würden ins europäische Ausland exportiert und so dem deutschen Tarifrecht entzogen, lauteten unter anderem die Vorwürfe.
Rechtlich können Streiks allerdings lediglich um tarifrechtliche Belange geführt werden. Das Gericht kam nun zu der Auffassung, dass es der Gewerkschaft auch darum gehe, beim Low-Cost-Konzept des Konzerns mehr Mitsprache zu bekommen, erklärte der Vorsitzende Richter. Gemeint ist die neue Eurowings, unter deren Marke die Lufthansa kostengünstige Flüge anbieten und Kosten sparen will.
Gewerkschaft bricht Streik ab
Die Pilotengewerkschaft beugte sich der einstweiligen Verfügung und brach den laufenden Streik am Mittwoch vorzeitig ab. Die Kollegen seien aufgefordert, sich ab sofort wieder für den Dienst zur Verfügung zu stellen, erläuterte VC-Sprecher Markus Wahl. Allerdings habe die Gewerkschaft kein Verständnis für das Urteil und werde jetzt ihr weiteres Vorgehen besprechen.
Lufthansa begrüßte das Urteil. Der Konzern sei jederzeit bereit, die Verhandlungen zu allen offenen Tarifverträgen mit der Konzerntarifkommission der VC wieder aufzunehmen, hieß es. In Sachen Flugbetrieb könne man aus Gründen der Planungssicherheit jedoch erst wieder am Donnerstag zum Normalbetrieb zurückkehren.
Am Dienstag hatte die erste Instanz den Arbeitskampf noch gebilligt. Im Laufe des Tages wollte auch das Landesarbeitsgericht Köln über eine gleich gelagerte Berufung der Lufthansa-Tochter Germanwings verhandeln. Der Antrag wurde dort aber zurückgezogen, nachdem die Entscheidung aus Frankfurt bekannt geworden war.
Die VC hatte die Lufthansa aufgefordert, sich nicht hinter juristischen Positionen zu verstecken. "Der Konzernvorstand muss endlich erkennen, dass ein Dienstleistungsunternehmen nicht gegen das eigene Personal geführt werden kann", sagte VC-Sprecher Wahl. Die Gewerkschaft sei bereit, zukunftsfähige Strukturen mitzugestalten.
1000 Flüge fallen aus
Am Dienstag hatten die Piloten ihre 13. Streikwelle gestartet. Knapp die Hälfte der 170 Übersee-Verbindungen musste am Dienstag abgesagt werden. Für den heutigen Mittwoch wurden 1000 Lufthansa-Flüge auf der Kurz- und Mittelstrecke gestrichen. Rund 140.000 Passagiere waren betroffen.
Sicher ist bereits, dass die Streiks die Gerichte wohl auch in Sachen finanzieller Nachforderungen weiter beschäftigen werden. Die Lufthansa verlangt von der Vereinigung Cockpit 60 Millionen Euro an Schadenersatz. Bisher hat die VC der Lufthansa nach Unternehmensangaben rund 330 Millionen Euro an Schaden zugefügt.
Die moderatere Kabinengewerkschaft Ufo forderte die Piloten zu Abstimmungsgesprächen auf, um eine gemeinsame Linie gegenüber der Lufthansa zu finden. "Es geht darum, die Eurowings gewerkschaftlich zu begleiten, nicht sie zu verhindern", sagte Ufo-Chef Nicoley Baublies. Bei den Verhandlungen für die rund 19.000 Flugbegleiter habe man schon gute Fortschritte und Zwischenergebnisse erzielt.
Kritk an Streiks wird laut
Kritik an den Streiks war unter anderem vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) gekommen. Der Streikaufruf "ist unverhältnismäßig und schadet der gesamten Wirtschaft in Deutschland", erklärte Dieter Schweer, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Die Pilotengewerkschaft versuche, ihre Interessen "auf dem Rücken Unbeteiligter rücksichtslos durchzusetzen". "Überzogene Arbeitskämpfe" schadeten der deutschen Wettbewerbsfähigkeit, warnte der BDI-Funktionär. Das Vertrauen in den Logistikstandort Deutschland werde zunehmend belastet.
Der erneute Streik "untergräbt die Tarifautonomie und schädigt die gesamte Volkswirtschaft", sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, der "Passauer Neuen Presse". Die tatsächlichen Ziele, die Cockpit mit dem Arbeitskampf verfolge, seien "rechtlich höchst fragwürdig". "Mit welchen Flugzeugtypen, mit welchen Fluglinien und mit welchen Unternehmensgruppen bestimmte Verbindungen bedient werden, ist Teil der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit, in die durch keinen Arbeitskampf eingegriffen werden darf", so Kramer.
Quelle: Airliners.de
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Piloten-Arbeitsplätze mit Billiglöhnen würden ins europäische Ausland exportiert und so dem deutschen Tarifrecht entzogen, lauteten unter anderem die Vorwürfe.
Piloten-Arbeitsplätze mit Billiglöhnen würden ins europäische Ausland exportiert und so dem deutschen Tarifrecht entzogen, lauteten unter anderem die Vorwürfe
Anders als in D sind z.B. in Frankreich Generalstreiks oder/und Streiks aus politischen Gründen nicht verboten.
Es wird sich zeigen, ob die Strategie der LH aufgeht. Und die nur ihrem Gewissen verpflichteten Abgeordneten könnten sich (ohne Lobbyisten) mal einen Kopf machen, was da wie zu ändern ist. Denn im Grunde haut der ökonomische Schaden ja unvermeidlich ins eigene Kontor rein. Aber ohne den rührt sich nix.
Der Schifffahrtsweg wurde mehrfach auf Steuerzahlers Kosten ausgebaggert, damit die Kreuzfahrtschiffe von der Werft sicher in die Nordsee gelangen. Nun verlegt diese Werft den Firmensitz unter fadenscheinigen Vorwänden nach Luxemburg. Wo sind die Rückzahlungsforderungen des Staates und ihre Durchsetzung per Gericht oder Amt?
Der Betriebsrat vermutet wohl nicht zu Unrecht, dass auf diese Art und Weise die Arbeitnehmerrechte ausgehebelt werden sollen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DIDL« (14. September 2015, 13:31)
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »hasegawa« (14. September 2015, 15:34)
Soviel zur Unabhangigkeit deutscher Gerichte. Die Begründung des Urteils ist deutlich genug..
Flugzeugschrauber? kaum zu glauben, aber ich kann lesen und sehe auch klar und deutlich, dass Du versuchst, mir eine Verleumdung zu unterstellen. Das ist nicht komisch alter Freund.
Ich habe auch mal ein wenig unter der Rubrik ?Stammtisch? nachgeschaut und festgestellt, dass Du sehr aktiv bist. Sie würde ohne Dich an Bedeutung verlieren und es ist immer wieder das gleiche Muster zu erkennen. Du eröffnest einen Thread oder klinkst Dich ein und wartest auf den ersten Foristen, der nicht wie der Mainstream diskutiert, um Dich auf ihn zu stürzen und ihn zu widerlegen und da ist der Tonfall gelegentlich nicht gerade zimperlich?
Es gibt hier eine Menge hervorragende Kenner des Flusi,
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