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Mittwoch, 14. August 2013, 10:44

Bundesregierung will umstrittene EU-Reform der Fluggastrechte mittragen

Die EU will die Fluggastrechte reformieren und bekommt bei ihren Plänen offensichtlich Unterstützung aus Berlin. Doch bei bei der Frage, ab welchem Zeitraum bei Verspätungen künftig gezahlt werden muss, herrscht Uneinigkeit.

Die Bundesregierung will laut einem Zeitungsbericht die umstrittene EU-Reform der Fluggastrechte mittragen. Die Reform sorge für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen", zitiert die "Saarbrücker Zeitung" aus einer Antwort des Verkehrsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Die Verordnung schaffe mehr Rechtssicherheit für die Verbraucher, weil sie Unklarheiten und Unstimmigkeiten beseitige.

Zu den Neuerungen aus Brüssel gehört, dass Fluggäste künftig erst nach fünf Stunden Verspätung finanzielle und materielle Entschädigungsleistungen beanspruchen können, statt wie bisher nach drei Stunden. Bislang können Betroffene je nach Flugentfernung zwischen 250 und 600 Euro Ausgleichsleistung bei Verspätungen fordern. Die Airlines müssen nur dann nicht zahlen, wenn die Ursache der Verspätung von den Gesellschaften "nicht zu beherrschen" war.

An einem Punkt will Berlin dem Bericht zufolge aber offenbar nachverhandeln: Gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission müssen die Fluggesellschaften ihre Passagiere bei Verspätungen auf der Rollbahn erst nach über fünf Stunden aus der Maschine lassen. Die Bundesregierung wolle wegen der besonderen Bedürfnisse von Behinderten hier eine Frist von zwei, maximal drei Stunden durchsetzen, heißt es in der Stellungnahme. Außerdem solle das Luftfahrtbundesamt die Passagiere stärker über ihre Rechte informieren und auch "Vorort-Kontrollen" durchführen.

Der tourismuspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Markus Tressel, verwies darauf, dass 65 Prozent der Verspätungen unter der Fünf-Stunden-Grenze lägen. "Sie werden einfach aus dem Ausgleichssystem herausdefiniert", kritisierte Tressel. "Das Verbraucherschutzniveau wird zusammengestrichen." Vergangene Woche hatte schon der Bundesverband der Verbraucherzentralen die geplante Reform als deutlichen Rückschritt kritisiert.

Noch handelt es sich bei dem Vorschlag der EU-Kommission um einen Entwurf. Er soll im November dem Europäischen Parlament vorgelegt werden, wie es weiter hieß.

Quelle: airliners.de

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