Lufthansa muss Billigflug-Werbung stoppen
Für 99 Euro in 25 Länder: Mit dem Angebot "Betterfly" lockte Lufthansa seine Kunden - die Bearbeitungsgebühr erwähnte sie dabei nicht. Ein Landgericht untersagt der deutschen Airline nun die weitere Werbung mit diesem Preis. Kläger in dem Verfahren: Konkurrent Ryanair.
Köln - Ein Sprecher des Kölner Landgerichts bestätigte ein entsprechendes Urteil, in dem die Lufthansa-Werbung "Betterfly" als unlauterer Wettbewerb verboten wird. Für das Billigangebot werde ein Preis "ab 99 Euro" genannt, erst im weiteren Text komme der Hinweis, dass bei der ausschließlich möglichen Online-Buchung des Flugscheins noch eine Gebühr von zehn Euro hinzukomme. "Rechnerisch richtig" wäre es laut Urteil gewesen, einen Preis "ab 109 Euro" anzugeben.
Mit dem Urteilspruch bestätigten die Richter eine im Juli 2006 ergangene einstweilige Verfügung. Kläger in dem Verfahren war die irische Billigfluggesellschaft Ryanair. Die Werbung der Deutschen Lufthansa verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Fluggesellschaft habe "ohne nachvollziehbaren Grund" ihren "reinen" Flugpreis in zwei Bestandteile zerlegt, erklärte das Gericht.
Damit habe die Fluglinie den Eindruck erweckt, dass ihr Mindestpreis im Billigflugsektor unter den Schwellenwert von 100 Euro sinke. Ein solcher Verstoß sei geeignet, "den Wettbewerb zum Nachteil von Mitbewerbern nicht unerheblich zu beeinträchtigen". Es könne auch keine Rede davon sein, dass der Verbraucher an solche Preismanipulationen gewöhnt sei.
Quelle: Spiegel-online
Dieses Urteil verstehe ich nich so ganz. Wird hier mir Zweierlei Maß gemessen? Man muß sich doch nur mal den Preis bei HLX anschauen. Da wird z.B. mit einem Preis von 19€ etwas geworben. Danach kommen aber noch eine ganze Latte von Zuschlägen darauf und am Ende ist man bei weit über 100€.
Ich finde es gelinde gesagt Besch....
In diesem Sinne Karl