Thomas Cook blitzt vor EU-Gericht ab
Weil der Reisekonzern einen Konkurrenten nicht übernehmen durfte, kam es zur Klage: Die Arcandor-Tochter wollte einen dreistelligen Millionenbetrag in Luxemburg erstreiten. Doch das Gericht entschied sich gegen das Unternehmen.
Der Reisekonzern Thomas Cook ist mit seiner millionenschweren Schadenersatzklage gegen die EU-Kommission abgeblitzt. Das EU-Gericht erster Instanz wies die Forderung des deutsch-britischen Unternehmens in vollem Umfang ab. Cook wollte mit der Klage bis zu 518 Mio. Pfund - umgerechnet 635 Mio. Euro - erstreiten, weil die EU-Kommission die geplante Übernahme eines Konkurrenten zu unrecht untersagt habe.
Der Grund für die Auseinandersetzung liegt bereits neun Jahre zurück. 1999 wollte die damalige Airtours ihren britischen Konkurrenten First Choice übernehmen. Die Kommission untersagte den Zusammenschluss aber, weil dadurch in Großbritannien ein Monopol für Pauschalreisen innerhalb von Europa entstanden wäre. Airtours ging schließlich in MyTravel auf, die im Vorjahr mit Thomas Cook fusionierte. Das Unternehmen ist zu 52 Prozent im Besitz des Handels- und Touristikkonzerns Arcandor AG. First Choice gehört mittlerweile zum Konkurrenten TUI.
Die Kommission habe keinen Rechtsbruch begangen, als sie den Zusammenschluss untersagte, hieß es in der Begründung. Daher ergebe sich auch keine finanzielle Haftung - auch wenn ein EU-Gericht 2002 das Verbot mangels ausreichender Begründung für nichtig erklärt hatte. Cook hatte daraufhin eine Klage auf Schadenersatz für Gewinne und Synergien, die durch einen Zusammenschluss möglich gewesen wären, und die Kosten für das fehlgeschlagene Übernahmeangebot eingereicht. Die Kommission habe mit ihrem Verbot aber nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, urteilte das Gericht jetzt. Thomas Cook kann innerhalb von zwei Monaten auf Rechtsfragen beschränkte Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.
Quelle: FTD