Neuer Transponder «Mode S» ab 31. März verpflichtend
BERN - Die Flugsicherung erfährt einen technologischen Ausbau: Am 31. März tritt in der Schweiz, in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und den Benelux-Staaten die Vorschrift in Kraft, dass alle im Instrumentenflug verkehrenden Flugzeuge mit dem neuen Transponder «Mode S» ausgerüstet sein müssen. «Mode S» bietet dem Radar der Flugsicherung mehr Möglichkeiten, Daten eines Fluges zu erfassen.
Für die Abwicklung des Luftverkehrs setzt die Flugsicherung seit Jahrzehnten auf den Radar. Ohne diese Technik wären die Flugbewegungen schon seit längerem nicht mehr zu bewältigen. Alleine im letzten Jahr lenkte zum Beispiel die Flugsicherung Skyguide über 1,4 Millionen Flugzeuge durch den Schweizer Luftraum. Um den Radar der Flugsicherung mit den erforderlichen Informationen zu versorgen, sind in den Flugzeugen Antwortsender, so genannte Transponder, eingebaut. Die heutige Form der Transponder, der «Mode A/C», ist mehrere Jahrzehnte alt und übermittelt dem Radar im Prinzip lediglich Daten zur Positionsbestimmung und Identifikation des Flugzeuges.