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Freitag, 27. April 2007, 09:27

Neue Flugnummer bedeutet Annullierung des ursprünglichen Flugs

Zitat


Neue Flugnummer bedeutet Annullierung des ursprünglichen Flugs

WIESBADEN / FRANKFURT/M. (dpa/gms) - Ändern sich Flugroute, Abflugzeit und Flugnummer, ist von zwei verschiedenen Flügen auszugehen - der ursprüngliche Flug ist dann als annulliert zu betrachten. Bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 Kilometern hat der Passagier in einem solchen Fall Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro.

Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» und verweist dabei auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 30 C 1370/06-25). Das gelte auch dann, wenn der Ersatzflug nur zweieinhalb Stunden später startet.

In dem Fall hatte der Kläger einen Flug von Stuttgart über Paris nach Mauritius gebucht. Der Hinflug wurde ohne Begründung gestrichen, der Ersatzflug erfolgte ab Paris mit einer anderen Fluggesellschaft. Die Flüge hatten verschiedene Flugnummern, außerdem gab es einen Zwischenstopp auf den Seychellen, heißt es. Unter dem Strich kam die Maschine neun Stunden später am Ziel an als beim ursprünglich gebuchten Flug. Wären es nicht mehr als vier Stunden gewesen, hätte der Ausgleichsanspruch aber auf die Hälfte gekürzt werden können.

Quelle : aero.de
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