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Donnerstag, 10. September 2015, 17:06

Pilotenstreiks sind rechtswidrig - Arbeitskampf gestoppt

Zitat

Die Pilotenstreiks bei der Lufthansa sind rechtswidrig. Das hat jetzt ein Frankfurter Gericht entschieden. Die Piloten mussten daraufhin ihren Streik vorzeitig abbrechen.

Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main hat den Pilotenstreik bei der Lufthansa gestoppt. Das Gericht erklärte jetzt den Streik für rechtswidrig und erließ auf Antrag der Airline eine einstweilige Verfügung gegen die streikende Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC). Laut Lufthansa sind gegen das Urteil keine Rechtsmittel möglich.

Das Unternehmen hatte der Gewerkschaft in der Frankfurter Berufungsverhandlung vorgeworfen, einen "Mogel-Streik" zu führen. Die VC hat in der Vergangenheit den von Konzernchef Carsten Spohr geplanten Umbau im Rahmen der Eurowings-Strategie heftig kritisiert. Piloten-Arbeitsplätze mit Billiglöhnen würden ins europäische Ausland exportiert und so dem deutschen Tarifrecht entzogen, lauteten unter anderem die Vorwürfe.

Rechtlich können Streiks allerdings lediglich um tarifrechtliche Belange geführt werden. Das Gericht kam nun zu der Auffassung, dass es der Gewerkschaft auch darum gehe, beim Low-Cost-Konzept des Konzerns mehr Mitsprache zu bekommen, erklärte der Vorsitzende Richter. Gemeint ist die neue Eurowings, unter deren Marke die Lufthansa kostengünstige Flüge anbieten und Kosten sparen will.

Gewerkschaft bricht Streik ab

Die Pilotengewerkschaft beugte sich der einstweiligen Verfügung und brach den laufenden Streik am Mittwoch vorzeitig ab. Die Kollegen seien aufgefordert, sich ab sofort wieder für den Dienst zur Verfügung zu stellen, erläuterte VC-Sprecher Markus Wahl. Allerdings habe die Gewerkschaft kein Verständnis für das Urteil und werde jetzt ihr weiteres Vorgehen besprechen.

Lufthansa begrüßte das Urteil. Der Konzern sei jederzeit bereit, die Verhandlungen zu allen offenen Tarifverträgen mit der Konzerntarifkommission der VC wieder aufzunehmen, hieß es. In Sachen Flugbetrieb könne man aus Gründen der Planungssicherheit jedoch erst wieder am Donnerstag zum Normalbetrieb zurückkehren.

Am Dienstag hatte die erste Instanz den Arbeitskampf noch gebilligt. Im Laufe des Tages wollte auch das Landesarbeitsgericht Köln über eine gleich gelagerte Berufung der Lufthansa-Tochter Germanwings verhandeln. Der Antrag wurde dort aber zurückgezogen, nachdem die Entscheidung aus Frankfurt bekannt geworden war.

Die VC hatte die Lufthansa aufgefordert, sich nicht hinter juristischen Positionen zu verstecken. "Der Konzernvorstand muss endlich erkennen, dass ein Dienstleistungsunternehmen nicht gegen das eigene Personal geführt werden kann", sagte VC-Sprecher Wahl. Die Gewerkschaft sei bereit, zukunftsfähige Strukturen mitzugestalten.

1000 Flüge fallen aus

Am Dienstag hatten die Piloten ihre 13. Streikwelle gestartet. Knapp die Hälfte der 170 Übersee-Verbindungen musste am Dienstag abgesagt werden. Für den heutigen Mittwoch wurden 1000 Lufthansa-Flüge auf der Kurz- und Mittelstrecke gestrichen. Rund 140.000 Passagiere waren betroffen.

Sicher ist bereits, dass die Streiks die Gerichte wohl auch in Sachen finanzieller Nachforderungen weiter beschäftigen werden. Die Lufthansa verlangt von der Vereinigung Cockpit 60 Millionen Euro an Schadenersatz. Bisher hat die VC der Lufthansa nach Unternehmensangaben rund 330 Millionen Euro an Schaden zugefügt.

Die moderatere Kabinengewerkschaft Ufo forderte die Piloten zu Abstimmungsgesprächen auf, um eine gemeinsame Linie gegenüber der Lufthansa zu finden. "Es geht darum, die Eurowings gewerkschaftlich zu begleiten, nicht sie zu verhindern", sagte Ufo-Chef Nicoley Baublies. Bei den Verhandlungen für die rund 19.000 Flugbegleiter habe man schon gute Fortschritte und Zwischenergebnisse erzielt.

Kritk an Streiks wird laut

Kritik an den Streiks war unter anderem vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) gekommen. Der Streikaufruf "ist unverhältnismäßig und schadet der gesamten Wirtschaft in Deutschland", erklärte Dieter Schweer, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Die Pilotengewerkschaft versuche, ihre Interessen "auf dem Rücken Unbeteiligter rücksichtslos durchzusetzen". "Überzogene Arbeitskämpfe" schadeten der deutschen Wettbewerbsfähigkeit, warnte der BDI-Funktionär. Das Vertrauen in den Logistikstandort Deutschland werde zunehmend belastet.

Der erneute Streik "untergräbt die Tarifautonomie und schädigt die gesamte Volkswirtschaft", sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, der "Passauer Neuen Presse". Die tatsächlichen Ziele, die Cockpit mit dem Arbeitskampf verfolge, seien "rechtlich höchst fragwürdig". "Mit welchen Flugzeugtypen, mit welchen Fluglinien und mit welchen Unternehmensgruppen bestimmte Verbindungen bedient werden, ist Teil der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit, in die durch keinen Arbeitskampf eingegriffen werden darf", so Kramer.

Quelle: Airliners.de

hasegawa

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2

Freitag, 11. September 2015, 09:17

Soviel zur Unabhangigkeit deutscher Gerichte. Die Begründung des Urteils ist deutlich genug...Aber es sind ja noch zwei weitere Verfahren anhängig..
Andreas R. Schmidt
Potsdam und Riga

3

Freitag, 11. September 2015, 09:25

Soviel zur Unabhangigkeit deutscher Gerichte.
:hm: Was willst du uns damit sagen?
Ich hoffe du meinst nicht was ich jetzt denke? :hm: schonmal was von § 187 StgB gehört?

4

Freitag, 11. September 2015, 10:16

Anders als in D sind z.B. in Frankreich Generalstreiks oder/und Streiks aus politischen Gründen nicht verboten. Das erspart unnötige Streitereien um des Kaisers Bart wie in diesem Falle.

Zitat

Piloten-Arbeitsplätze mit Billiglöhnen würden ins europäische Ausland exportiert und so dem deutschen Tarifrecht entzogen, lauteten unter anderem die Vorwürfe.

Trifft das nicht zu? Und wie ist das ohne Rückendeckung der Behörden/der Politik möglich? Wohin gehen in dem Falle dann die Steuern? Kann man den Grund „Tarifrecht“ wirklich von politischen Hintergründen und Bedingungen trennen? Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer denn sonst noch, ihre Position durchzusetzen und das Ausspielen einer Gruppe gegen eine andere zu unterbinden?
Alles wird der Gewinnmaximierung untergeordnet – und da sind welche, die sich damit nicht abfinden wollen!
Es wird sich zeigen, ob die Strategie der LH aufgeht. Und die nur ihrem Gewissen verpflichteten Abgeordneten könnten sich (ohne Lobbyisten) mal einen Kopf machen, was da wie zu ändern ist. Denn im Grunde haut der ökonomische Schaden ja unvermeidlich ins eigene Kontor rein. Aber ohne den rührt sich nix.
Ein anderes Bsp.: Es gibt eine große Werft, die in der Vergangenheit erhebliche Summen staatlicher und EU- Fördermittel (auch teils unrechtmäßig) bezogen hat. Den Ostwerften fehlten so hunderte Millionen. Wurde dafür jemand verurteilt, und wenn ja, zu welchen Strafen? Der Schifffahrtsweg wurde mehrfach auf Steuerzahlers Kosten ausgebaggert, damit die Kreuzfahrtschiffe von der Werft sicher in die Nordsee gelangen. Nun verlegt diese Werft den Firmensitz unter fadenscheinigen Vorwänden nach Luxemburg. Wo sind die Rückzahlungsforderungen des Staates und ihre Durchsetzung per Gericht oder Amt? Der Betriebsrat vermutet wohl nicht zu Unrecht, dass auf diese Art und Weise die Arbeitnehmerrechte ausgehebelt werden sollen.
Weitere Bsp. gefällig?
Mit freundlichen Grüßen
von 53.624474,11.418816

5

Freitag, 11. September 2015, 11:12

Piloten-Arbeitsplätze mit Billiglöhnen würden ins europäische Ausland exportiert und so dem deutschen Tarifrecht entzogen, lauteten unter anderem die Vorwürfe


Und genau darum geht es. Wenn man im Streikrecht nachschaut ist es nicht erlaubt deswegen zu streiken. ;)
Man sollte mal lesen was danach erlaubt ist und was nicht.

Anders als in D sind z.B. in Frankreich Generalstreiks oder/und Streiks aus politischen Gründen nicht verboten.


Und was hat es den Franzosen gebracht?

Es wird sich zeigen, ob die Strategie der LH aufgeht. Und die nur ihrem Gewissen verpflichteten Abgeordneten könnten sich (ohne Lobbyisten) mal einen Kopf machen, was da wie zu ändern ist. Denn im Grunde haut der ökonomische Schaden ja unvermeidlich ins eigene Kontor rein. Aber ohne den rührt sich nix.


Was kann man ändern bei einer Globalen Verknüpfung der Wirtschaft? Vorschläge auf den Tisch.

Ich denke bisher sind wir mit unsrem System nicht schlecht gefahren. Umsonst beneiden uns nicht wenige Volkswirtschaften um unseren Erfolg. Auch Frankreich. ;)

Der Schifffahrtsweg wurde mehrfach auf Steuerzahlers Kosten ausgebaggert, damit die Kreuzfahrtschiffe von der Werft sicher in die Nordsee gelangen. Nun verlegt diese Werft den Firmensitz unter fadenscheinigen Vorwänden nach Luxemburg. Wo sind die Rückzahlungsforderungen des Staates und ihre Durchsetzung per Gericht oder Amt?


Und wo werden die Schiffe weiterhin gebaut? Richtig in Deutschland auf besagter Werft.

Der Betriebsrat vermutet wohl nicht zu Unrecht, dass auf diese Art und Weise die Arbeitnehmerrechte ausgehebelt werden sollen.


Da steckt auch viel Polemik dahinter. Es gelten die Arbeitnehmerrechte unseres Landes. Gibt mehrere amerikanische Firmen hier bei uns im Umkreis und auch die
haben sich und halten sich an das deutsche Tarif und Arbeitsrecht. ;)

Sicherlich läuft auch in unsrem Lande vieles schief, aber hier geht es um einen Streik, der gegen geltendes Recht verstoßen hat.

6

Montag, 14. September 2015, 09:57

Soviel zur Unabhangigkeit deutscher Gerichte.
:hm: Was willst du uns damit sagen?
Ich hoffe du meinst nicht was ich jetzt denke? :hm: schonmal was von § 187 StgB gehört?


@Andreas, ich warte immer noch auf eine Antwort. :gringo:

DIDL

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7

Montag, 14. September 2015, 13:31

Andreas hat halt manchmal eine merkwürdige Art Dinge zu sehen und zu hinterfragen. Wahrscheinlich sind die Amerikaner auch gar nicht auf dem Mond gelandet, sondern haben das nur für Propagandazwecke im Studio gedreht. ;) :lol:

Unser kleiner Verschwörungstheoretiker. :bier:
ASUS GameStar Notebook G73J, i7-720QM, ATI HD5870

best regards, Dietmar :tag:

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hasegawa

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8

Montag, 14. September 2015, 15:03

Normalerweise antworte ich nicht auf Provokationen.
Mir mit dem 187er zu drohen ist lächerlicher Unsinn und Didl's "Anmerkung" nehme ich als das, was sie ist.... Seine Meinung.
Andreas R. Schmidt
Potsdam und Riga

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9

Montag, 14. September 2015, 15:44

Soviel zur Unabhangigkeit deutscher Gerichte. Die Begründung des Urteils ist deutlich genug..


Du hast immer noch nicht auf meine Frage geantwortet. :gringo:
Erkläre doch schlicht und einfach was du damit aussagen möchtest?

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, denn ich drohe nicht, sondern habe nur gefragt ob du den §187 kennst. ;)

Viele Grüße

hasegawa

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10

Montag, 14. September 2015, 17:31

Flugzeugschrauber… kaum zu glauben, aber ich kann lesen und sehe auch klar und deutlich, dass Du versuchst, mir eine Verleumdung zu unterstellen. Das ist nicht komisch alter Freund.
Ich habe auch mal ein wenig unter der Rubrik „Stammtisch“ nachgeschaut und festgestellt, dass Du sehr aktiv bist. Sie würde ohne Dich an Bedeutung verlieren und es ist immer wieder das gleiche Muster zu erkennen. Du eröffnest einen Thread oder klinkst Dich ein und wartest auf den ersten Foristen, der nicht wie der Mainstream diskutiert, um Dich auf ihn zu stürzen und ihn zu widerlegen und da ist der Tonfall gelegentlich nicht gerade zimperlich…
Es ist ein Muster erkennbar.Deshalb habe ich versucht, dich zu „ignorieren“ , aber da Du ja Mitglied des Teams bist, ist dies nicht möglich. Deshalb werde ich dies anderweitig regeln. Es wird kein Verlust für das Forum sein. Es gibt hier eine Menge hervorragende Kenner des Flusi, von deren Wissen ich gern und oft profitiert habe. Gelegentlich werde ich auch weiterhin zum Lesen vorbei schauen, wie jeder Gast.

Mit freundlichem Gruß

hasegawa
Andreas R. Schmidt
Potsdam und Riga

11

Dienstag, 15. September 2015, 09:23

Flugzeugschrauber? kaum zu glauben, aber ich kann lesen und sehe auch klar und deutlich, dass Du versuchst, mir eine Verleumdung zu unterstellen. Das ist nicht komisch alter Freund.
Ich habe auch mal ein wenig unter der Rubrik ?Stammtisch? nachgeschaut und festgestellt, dass Du sehr aktiv bist. Sie würde ohne Dich an Bedeutung verlieren und es ist immer wieder das gleiche Muster zu erkennen. Du eröffnest einen Thread oder klinkst Dich ein und wartest auf den ersten Foristen, der nicht wie der Mainstream diskutiert, um Dich auf ihn zu stürzen und ihn zu widerlegen und da ist der Tonfall gelegentlich nicht gerade zimperlich?


Zu viel der Ehre, aber ich werde das hinterfragen hier einstellen, da du ja nicht in der Lage bist eine Antwort zu geben und wahrscheinlich eine Verschwörung meinerseits vermutest . ;)
Ach ja apropos Stammtisch, der ist dafür da seine Meinung zu äußern. Bezogen auf den Tonfall, steht jedem offen, wenn ich gegen Forenregeln verstoße,
dieses zu melden. Nur weil ich hier im Team bin, werde ich nicht gesondert behandelt. nehme mir aber auch die Freiheit meine persönliche Meinung kund zu tun.

Es gibt hier eine Menge hervorragende Kenner des Flusi,


Da stimmen wir überein. :thumbsup:

So zurück zum Thema: Ich habe mal ein bisschen geforscht und festgestellt, das sich deutsche Gerichte sehr schwer tun Streiks zu verbieten und das ist
auch gut so. Aber in diesem Fall ist es meines Erachtens rechtens, denn die VC sprach in ihrem Streikaufruf auch davon, dass es ihr um die Mitsprache
der zukünftigen Firmengestaltung ging, unter anderem Auslagerung. Das ist nach deutschem Streikrecht nicht erlaubt. ;)