Für Flüge nach Instrumentenflugregeln wird die Höhe, in und unterhalb derer der Luftfahrzeugführer den Höhenmesser auf den von der zuständigen Flugverkehrskontrolle übermittelten QNH-Wert einzustellen und oberhalb der er die Standardhöhenmessereinstellung zu verwenden hat, auf 5000 ft MSL festgelegt. Diese Höhe nennt man Übergangshöhe oder Transition Altitude (TA).
Für Flüge oberhalb der Transition Altitude wird jeweils eine Höhe festgelegt, die unter Berücksichtigung des gültigen QNH-Wertes der Flugfläche für Instrumentenflugregeln entspricht, die mindestens 1000 ft oberhalb der Übergangshöhe liegt (Übergangsfläche). Die Höhe dieser jeweils niedrigsten verfügbaren Flugfläche (Transition Level) ergibt sich also aus dem aktuellen QNH.
Die Schicht zwischen Transition Altitude und Transition Level nennt man Transition Layer.
Vor dem Start zu einem Flug nach Instrumentenflugregeln hat der Luftfahrzeugführer den Höhenmesser auf den von der zuständigen Flugverkehrskontrolle übermittelten QNH-Wert und beim Durchfliegen der Transition Altitude auf die Standard-Höhenmessereinstellung (1013,2 hPa) einzustellen und diese im Reiseflug beizubehalten.
Bei Anflügen nach Instrumentenflugregeln hat der Luftfahrzeugführer, der die Standard-Höhenmesser- einstellung verwendet, den Höhenmesser auf den von der zuständigen Flugverkehrskontrolle übermittelten QNH-Wert einzustellen, wenn er die Übergangsfläche (Transition Level) durchfliegt.
Quelle:
http://www.luftpiraten.de/glos_t32.html