Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: . Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Airbusalex

Tempelhof-Anflieger

  • »Airbusalex« ist der Autor dieses Themas

wcf.user.posts: 812

Wohnort: EDDI

Beruf: Schüler

  • Nachricht senden

1

Dienstag, 6. April 2010, 11:56

Aerosoft BAe 146 X??

Hallo liebe Flusifreunde,

im Aerosoft "Minikatalog" Steht was von einer neuen BAe 146 für den FSX ich zitiere aus dem Heftchen:
BAe 146 Qu. 2 2010
Die vierstrahlige BAe 146 ist einer der beliebtesten Airliner für FS Piloten. Diese version erweckt die BAe nun auch in hoher Qualität im FSX zum Leben.
35,99€

Weiß jemand mehr darüber, oder gibt es im Internet gar schon Bilder?
Denn bei Google finde ich nix, genausowenig in dem Aerosoft Forum.
Viele Grüße, :winke:
Alex

2

Dienstag, 6. April 2010, 11:57

Kurz und Knapp: Nein, es gibt derzeit (leider) weder Informationen und Bilder. :)
Viele Grüße,
Lukas :winke:

Airbusalex

Tempelhof-Anflieger

  • »Airbusalex« ist der Autor dieses Themas

wcf.user.posts: 812

Wohnort: EDDI

Beruf: Schüler

  • Nachricht senden

3

Dienstag, 6. April 2010, 12:00

Okay, das ist schade..
Danke ;)
Viele Grüße, :winke:
Alex

4

Dienstag, 6. April 2010, 12:09

Gibt's die jetzt schon zum kaufen, oder wie muss man das verstehen?
Gruss
Dominic ;)

Airbusalex

Tempelhof-Anflieger

  • »Airbusalex« ist der Autor dieses Themas

wcf.user.posts: 812

Wohnort: EDDI

Beruf: Schüler

  • Nachricht senden

5

Dienstag, 6. April 2010, 12:11

Nein, die ist wie schon in dem katalog steht ab Quartal 2 2010 erwerbbar, soweit ich verstehe..
BAe 146 2 Qu. 2 2010
Die vierstrahlige BAe 146 ist einer der beliebtesten Airliner für FS Piloten. Diese version erweckt die BAe nun auch in hoher Qualität im FSX zum Leben.
35,99€
Viele Grüße, :winke:
Alex

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Airbusalex« (6. April 2010, 12:47)


6

Dienstag, 6. April 2010, 12:55

Oke, sorry. Hab das nicht ganz verstanden.
Ich frage mich aber trotzdem, wieso es da noch keine Infos dazu gibt...
Gruss
Dominic ;)

7

Dienstag, 6. April 2010, 12:59

... wieso es da noch keine Infos dazu gibt...


Dafür kann es mehrere Gründe geben:

  1. Die Entwickler die die BAe 146 anfertigen sollen sind mit einem anderen Projekt beschäftigt. Das Projekt an dem sie beschäftigt sind hat oberste Priorität und die BAe 146 muss daher warten, bis das vorige Projekt abgeschlossen ist.
  2. Die Entwickler können schon damit angefangen haben, nur wird es derzeit weder Information- noch Screenshot geben da anscheinend der Status der BAe noch zu früh ist. Damit meine ich, dass es sich a) nicht lohnt etwas zu zeigen oder b) sie nur dann etwas zeigen wollen, was wirklich in der Beta Phase ist.


Ich hoffe, die BAe hat die selbe Qualität wie der Aerosoft-Airbus ... :yes:
Viele Grüße,
Lukas :winke:

8

Dienstag, 6. April 2010, 13:08

Leuchtet mir ein. ^^

Danke für die Antwort

Zitat

Ich hoffe, die BAe hat die selbe Qualität wie der Aerosoft-Airbus ... :yes:
Da stimme ich dir zu! :thumbsup:
Gruss
Dominic ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »A320_Swiss« (6. April 2010, 13:10)


dolmi.andreas

Notorischer Tiefflieger

wcf.user.posts: 213

Beruf: Dolmetscher Deutsch-Deutsch!

  • Nachricht senden

9

Dienstag, 6. April 2010, 14:43

Generell freue ich mich über neues für den FS9 oder FSx und speziell eine BAE wäre wunderbar.
Jedoch fällt mir letzte Zeit des öfteren auf, das AS irgendwelche Termine verlauten lässt. Die müssen ja auf irgendetwas basieren, kann ja nicht Lehrling XY im Kämmerchen sich das aus den Fingern saugen. Wenn man dann aber nachfragt zu Projekten, kommt entweder man wisse nix darüber oder man ist momentan am Sammeln von Fotos (Quelle mein Disput mit Thorsten im AS Forum zu Antalya das ja schon seit Februar 2010 als Download da ist ??!). Nun kann es ja immer zu Verschiebungen kommen, aber man bewegt sich hier auf extrem dünnen Eis! Ich will niemanden auf falsche Gedanken bringen, aber AS ist eine deutsche Firma und unterliegt damit deutschen Gesetzen. Somit ist der Sachverhalt des Unlauteren Wettbewerbes schon gegeben. Wäre ich jetzt Designer, würde mit der Idee kommen ne BAE oder ne Szenerie zu veröffentlichen, dann wäre es ja Humbug damit anzufangen. Suggeriert mir doch diese Terminveröffentlichungen, das das Projekt zeitnah erscheint. Dabei wird noch nichtmal damit angefangen (siehe obige Quelle).
MEINE Angst ist jetzt nicht das die Sachen nie erscheinen, nein, das jemand AS so eine Klage anhaften, dass Sie sich nicht davon erholen . Dann ist ein guter Entwickler/Verleger weg vom Fenster und WIR haben das nachsehen. Was so ewas an Strafe kostet weiß ich nicht, aber aus der Portokasse denke ich nicht bezahlbar. Vielleicht denke ich zu pessimistisch, kann aber nur hoffen, das das Ganze nicht eintritt und man bei AS etwas vorsichtiger wird mit den Bekanntgaben von Neuen.

Gruß Andreas

10

Dienstag, 6. April 2010, 15:22

Wie bitte?

Welches Gericht in Deutschland, denkst Du, gibt einer Klage statt, die Aerosoft wegen eines nicht eingehaltenen Releasetermins angehängt wird???


Es zahlt doch keiner für irgendwas, noch hat überhaupt jemand Schaden deswegen (ausser eingenässten Unterhosen, weil man sich auf den Release freut)
Warum sollte also Aerosoft verklagt werden?


Oder habe ich da was falsch verstanden?
:hm:
Günter

endlich Berliner! :lol:
i7 930@4.2Ghz WaKü, GTX 580 3GB, 12GbRAM1600, Win10 64 Prof


dolmi.andreas

Notorischer Tiefflieger

wcf.user.posts: 213

Beruf: Dolmetscher Deutsch-Deutsch!

  • Nachricht senden

11

Dienstag, 6. April 2010, 15:37

Hast Du Günter,

es geht nicht um nicht eingehaltene Releasetermine, sondern unsauberen Wettbewerb. Der besagt, das man sich einen Vorteil durch sittenwidriges Verhalten verschafft. Dazu gehört auch das verkünden von terminen, obwohl wissentlich! diese nicht realisierbar sind (oder wie auch z.Bsp. noch nicht mal angefangen sind zu zeichnen). Siehe mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Unlauterer_Wettbewerb
Wie gesagt ich unterstelle der Geschäftsleitung das NICHT!!!!, aber in der heutigen Zeit ist man schneller mit dem Gericht konfrontiert asl es einen lieb ist. Und jetzt bitte nicht das auf Airsimmer oder ähnliches anwenden. Diese Gesetze sind nur für Wirtschaftseinheiten (Firmen) im jeweiligen Lande anzuwenden. Wenn dann vielleicht noch die Klage in Amerika eingereicht wird, sind fix ein paar Millionen fällig. Das ist aber eigentlich nicht Gegenstand , was uns betrifft. Verantwortlich ist da das Managment der Firma, für uns bleibt da nur (das Risiko) abzuwarten und das beste zu hoffen.

Gruß Andreas

12

Dienstag, 6. April 2010, 15:58

Zitat

Dazu gehört auch das verkünden von terminen, obwohl wissentlich! diese nicht realisierbar sind
Also gehts doch um nicht eingehaltene Releasetermine, oder nicht?


Ich sehe nach wie vor den Punkt nicht, wer denn eigentlich zu Schaden gekommen sein soll oder zu Schaden kommen wird?
Geschweige denn, gegen welches Gesetz denn verstoßen werden soll?

Solange doch keiner für irgendwas zahlt, keinerlei Liefertermine für eine vorausgeleistet Zahlung genannt wurden, wird sich da kein Gericht für interessieren.


Und welcher Mitbewerber wird geschädigt?
Denkst Du, die zahlreichen Entwickler, die sich alle seit Monaten überlegen, ob sie eine BAe 146 entwickeln, werden ihre Projekte jetzt abblasen, weil AS sowas angekündigt hat?

Wikipedia ist für Gesetzestexte übrigens nicht zu empfehlen, da steht nur die Hälfte drin.
Aber selbst aus dem kompletten Gesetzestext erschließt sich mir nicht, auf welches Gesetz Du anspielst, was Grundlage einer Klage sein könnte...?
Günter

endlich Berliner! :lol:
i7 930@4.2Ghz WaKü, GTX 580 3GB, 12GbRAM1600, Win10 64 Prof


13

Dienstag, 6. April 2010, 16:31

Hi,

der "zugesagte" Releasetermin ist das 2. Quartal 2010. Somit irgendwann zw. 01.04. und 30.06.
Selbst wenn dieser Termin nicht eingehalten wird, kann man da niemanden aus rechtl. Sicht an das Bein p....
Das ist auch gut so.
Ferner ist sowas auch irgendwo eine Marketingstrategie. Man verstreut etwas in die Menge, und wartet auf die Reaktionen. (Das ist das was wir hier gerade tun) Damit "horcht" man den Markt aus.
Ich erkenne hier nirgends die Tatsache des unlauteren Wettbewerbs etc.
BTW.... Muss man denn immer wegen alles gleich das Thema verklagen aufgreifen? :banghead:

Mir persönlich ist es x mal lieber, wenn ein Releasedatum verschoben wird, als das ein Produkt vorschnell und unausgereift auf den Markt geworfen wird, und ich habe damit mehr Ärger als Nutzen.
Wenn AS an dem Projekt arbeit, oder arbeiten lässt, werden wir mir Sicherheit frühzeitig von offizieller Seite genauere Info´s dazu bekommen. Erst diese sind plausibel und bewertbar. Alles andere ist in meinen Augen s.g. "In die Glaskugel gucken"

Gruß Gerd

dolmi.andreas

Notorischer Tiefflieger

wcf.user.posts: 213

Beruf: Dolmetscher Deutsch-Deutsch!

  • Nachricht senden

14

Dienstag, 6. April 2010, 16:31

Günter ich erkläre es vielleicht zu umständlich oder denke zu eckig :wacko:
Es geht im Grunde nicht um nicht eingehaltene Releasetermine und Wiki sollte zur einfacheren Erklärung des Inhaltes Unlauterer Wettbewerb dienen (die Gesetzestexte versteht in der Juristerei kaum ein Eingefleischter selber).

Machen wir ein neutrales Beispiel: Firma A macht eine Veröffentlichung, in der nächsten absehbaren Zeit etwas fertig entwickelt zu haben und zum Verkauf anzubieten. Firma B hat selbiges Produkt als Idee und sieht jetzt in Ihrem Entwicklungsstand, das sie da nicht mithalten können und geben das Projekt auf. Das passiert jeden Tag und ist in der Geschäftswelt etwas Normales. Wenn aber Firma A diese Ankündigungen macht, um sich den Vorteil zu verschaffen, dass Firma B aufgibt und Kunden auf Ihr Produkt warten, ohne das diese Arbeiten schon in den dazugehörigen Stadien sind, haben sie wettbewerbswidrig gehandelt. Der Firma B ist ein Schaden durch Entwicklungskosten enstanden, die zwar durch Kundenkäufe kompensiert worden wären, trotzdem ist ein Minusgeschäft an Geld und Zeit da. Den könnten sie geltend machen.

Ich weiß weder ob es eine andere Firma gibt die eine BAE oder deckungsgleiche Szenerie entwickeln, noch ob die Firmen sich untereinander absprechen (FSDT macht es wohl mit SimWings und FlyTampa) damit sowas passiert. Mit uns Usern hat es soweit nix zu tun, da wir ja -wie Du schon schreibst,nicht in Vorleistung gehen. Aber wenn der Fall einträte, wir am meisten betroffen wären. Der Flusimarkt ist als Nische hochsensibel.

Mein Ansatz war lediglich zu zeigen, was passieren könnte. Ich habe ja schon mehrmals mit AS in dieser Richtung versucht sie da etwas mehr zu sensibilisieren .

Günter da Du mich direkt nach den Gesetz fragst: UWG ("Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März
2010 (BGBl. I S. 254)") Dann wäre damit nach §3 Abs. 2 und § 4 Punkt 10 schon gegeben. Wie gesagt nicht uns gegenüber, sondern des jeweiligen Mitbewerbers.

Ich hoffe Du kannst jetzt meinen Gedankengängen folgen? ;(

Gruß Andreas

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »dolmi.andreas« (6. April 2010, 16:33)


15

Dienstag, 6. April 2010, 16:59

Zitat

Günter ich erkläre es vielleicht zu umständlich oder denke zu eckig :wacko:
Nö, sorry, ich glaube durchaus, dass ich Dich verstehe...

Ich bin aber eben anderer Meinung!


Zitat

Machen wir ein neutrales Beispiel: Firma A macht eine Veröffentlichung, in der nächsten absehbaren Zeit etwas fertig entwickelt zu haben und zum Verkauf anzubieten. Firma B hat selbiges Produkt als Idee und sieht jetzt in Ihrem Entwicklungsstand, das sie da nicht mithalten können und geben das Projekt auf.
na und?
das ist nicht unlauterer Wettbewerb, das ist Wettbewerb.

Wenn ich ein Produkt entwickele, dann sollte ich mir von anfang an schon sicher sein, dass es besser ist als die Konkurrenz. Egal, wann diese es zur Erscehinung bringt.
Ist die Konkurrenz schneller und besser, bin ich eben (vor allem meine Marketingabteilung) langsamer und schlechter und muss die Konsequenzen tragen.

Denke ich schon im Voraus, dass die Konkurrenz besser ist, und gebe dann gleich auf, wenn sie einen VÖ-Termin nennt, dann habe ich doch auch wirklich gröbere Probleme mit meinem Geschäft...


Letztlich gebe ich aber hier zu, dass ich natürlich von den Gesetzestexten keinerlei Ahnung habe.
Aber mir wäre zumindest aus meiner Wissengrundlage kein derartiger Vorfall bekannt, bei dem eine Firma die andere erfolgreich(!) verklagt, nur weil diese ein VÖ-Termin nennt...

Ich kann mir nicht mal ein Beispiel ausdenken, wo so etwas greifen würde....


Vielleicht springt uns ja in diesem Fall ein rechtversierterer User bei
(bevor ich Dich verklage :D )
Günter

endlich Berliner! :lol:
i7 930@4.2Ghz WaKü, GTX 580 3GB, 12GbRAM1600, Win10 64 Prof


dolmi.andreas

Notorischer Tiefflieger

wcf.user.posts: 213

Beruf: Dolmetscher Deutsch-Deutsch!

  • Nachricht senden

16

Dienstag, 6. April 2010, 17:18

Nun Günter zu 2 Punkten muß/möchte ich mich da noch äußern :whistling:

Das von Dir gewählte Zitat ist ja der normale Wettbewerb. Im nächste Satz fing ja erst der Unlautere an. ^^ Also habe ich es doch zu eckig formuliert. Naja und mir wird ja sowieso nachgesagt, dass ich zu analytisch denke und immer alle möglichen Wechselwirkungen beleuchten muß.

Und der weitere Punkt zu einem Beispiel des unlauteren wäre, die ungefragten Telefonanrufe mit Werbeinhalten. Nach dem Gesetzerlass letzten Jahres hat sich das verbessert (aber erst nach Zahlungen einiger Firmen von jeweils 50000 € für die unerlaubten Anrufe sowie die unterdrückten Rufnummern nochmals 50000€. Das nur als ein spürbares Äquivalent zu den theoretischen Ausführeungen zu einem Softwareprodukt. :klug:

Achja wann sehen wir uns vorm BGH in Karlsruhe???? :brav:

Gruß Andreas

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »dolmi.andreas« (6. April 2010, 17:18)


17

Dienstag, 6. April 2010, 17:28

Ich meinte ja ein Beispiel für das Thema des "mutwilligen" VÖ-Termins mit Absicht vorsätzlicher Schädigung der Mitbewerber...

Aber egal...
Mir deucht, wir reden aneinander vorbei oder meinen doch das selbe, keine Ahnung :D

Grund genug, Dich zu verklagen, wie mir scheint....

Zitat

Achja wann sehen wir uns vorm BGH in Karlsruhe???? :brav:
Keine Ahnung, ich fahre da wohl im Sommer mal hin, nen Freund besuchen.
Können wir uns ja davor treffen, ist ne nette Kneipe ums Eck... :D
Günter

endlich Berliner! :lol:
i7 930@4.2Ghz WaKü, GTX 580 3GB, 12GbRAM1600, Win10 64 Prof


dolmi.andreas

Notorischer Tiefflieger

wcf.user.posts: 213

Beruf: Dolmetscher Deutsch-Deutsch!

  • Nachricht senden

18

Dienstag, 6. April 2010, 17:44

Ja mit der Klage wegen bewußter Votäuschung des Release haste Recht. Im deutschsprachigen Raum ist mir momentan nix bekannt. Aber im amerikanischen Markt gab es das schon. Muß mal in unseren Ulagen suchen,

Warum zum Bier in Karlsruhe treffen? In unserer Stammkneipe in Tempelhof (treffpunkt Simustammtisch) gehts doch auch? Ist nicht so teuer, naja am Anfang ...... :bier:

Gruß Andreas