Kommt auf den Urheber und die Rechte an
Aber so lange der nichts anderes sagt gilt:
"Dauer des Urheberrechts: Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. (§ 64 UrhG) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§
zu, so erlischt es 70 Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers. (§ 65 UrhG). Die Rechte der Hersteller eines Bild oder Tonträgers erlöschen 50 Jahre nach dem Erscheinen des Bild oder Tonträgers."
Und ich denke hier wurde der Urheber nicht gefragt...
allerdings ist das Anschauen/Verlinken legal
Das anschauen und Verlinken von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne die Erlaubnis des Urhebers ist legal???? Hier sagt das Gesetz:
"Rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. (§ 96 UrhG)"
Also dürfen sie auch nicht verbreitet werden...
Nix für ungut, aber ich will Euch echt vor Problemen schützen, die eine nicht unerhebliche Summe annehmen können. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. im Zweifel ist dieser Content also nicht genehmigt und kann Probleme verursachen.
Teure Probleme