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Donnerstag, 17. Mai 2007, 07:46

Betriebsgenehmigung für Airport Düsseldorf

Zitat


Gericht bestätigt Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens

DÜSSELDORF - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Rechtmäßigkeit der aktuellen Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens heute in vollem Umfang bestätigt. Damit sind die Klagen gegen das Landesverkehrsministerium, welches dem Airport im November 2005 die sogenannte Anschlussgenehmigung erteilte, abgewiesen worden.

Demnach können am Düsseldorfer Flughafen 131.000 Starts und Landungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres durchgeführt werden. Nach Auffassung des Gerichts sind die in der Genehmigung enthaltenen Stundeneckwerte rechtlich nicht zu beanstanden. Auch die in der Genehmigung enthaltene Öffnungsklausel, die dem Airport mittelfristig ein weiteres Wachstum von rund 7.000 Starts und Landungen ermöglicht, wurde von den Richtern bestätigt. Das Gericht hält darüber hinaus die Ausweitung auf 33 Landungen in der ersten Nachtstunde (22:00 – 23:00 Uhr) über das gesamte Jahr für rechtens. Bislang waren in dieser Stunde 25 Bewegungen im Sommerflugplan und 15 Bewegungen im Winterflugplan zulässig.

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