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Gericht bestätigt Altersgrenze für Piloten
KARLSRUHE (dpa) - Mit 65 Jahren ist Schluss - zumindest für Verkehrspiloten in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Beschwerde eines Piloten gegen diese gesetzlich festgelegte Altersgrenze zur Ausübung seines Berufes nicht zur Entscheidung an. Flugzeugführer, die älter als 65 Jahre sind, dürfen also weiterhin nicht mehr von gewerbsmäßigen Fluglinien eingesetzt werden und keine Verkehrsflugzeuge mehr fliegen, hieß es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (AZ: 2 BvR 2408/06).
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Lufthansa-Piloten müssen Rente mit 60 akzeptieren
FRANKFURT/M. (dpa) - Die Piloten der Deutschen Lufthansa müssen ihren vorgezogenen Ruhestand mit 60 akzeptieren. Das hat das Landesarbeitsgericht in Frankfurt in einem am Montag ergangenen Urteil entschieden. Die Berufung der drei Piloten gegen ein gleichlautendes Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt wurde zurückgewiesen. Die Richter sahen keinen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Die Revision beim Bundesarbeitsgericht wurde jedoch zugelassen (Az.: 17 Sa 809/07).
Die klagenden Piloten hatten sich vor Gericht auf das seit August 2006 geltende Gesetz berufen und damit ihren Wunsch, bis zum 65. Lebensjahr zu fliegen, begründet. Von einem grundsätzlichen Sicherheitsrisiko und einer Gefahr, während eines Fluges akut zu erkranken, könne in Folge der regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen keine Rede sein. Darüber hinaus flögen auch Piloten einer Lufthansa- Tochter bis 65, etwa die auf kürzeren Inlandsflügen. Deshalb sei die im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze nichtig.
Die Richter bejahten in ihrer Entscheidung zwar die Anwendbarkeit des neuen Gesetzes, weil die Kläger erst nach dem Inkrafttreten das 60. Lebensjahr vollendet hätten. Gleichwohl sahen sie keine Alters- Diskriminierung, weil die Deutsche Lufthansa mit der früheren Verrentung ihrer Piloten ein «legitimes Ziel» verfolge. So seien gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den alternden Piloten zumindest nicht völlig auszuschließen.
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