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Original von hhoelscher
Wenn die betroffenen Geräte nach dem Stichtag weiterhin betrieben werden und sich andere über Störungen beschweren, so wird diesem durch aufwendige Messungen nachgegangen.
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Original von microburst
Nee, so einfach ist das glücklicherweise nicht. Zum beispiel gibt es da eine gewisse Informationspflicht seitens des Gesetzgebers, und da reicht eine Pressemeldung nicht aus. Es muss auf Kommunaler ebene dafür gesorgt werden, dass die nötigen Informationen jedem Bürger über die üblichen Kanäle zukommen, dazu gehören Zeitungsberichte, Radiomeldungen, und natürlich "Flugblätter" an zentralen Orten.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Atkatla« (6. Mai 2008, 18:25)
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Original von Atkatla
Wie stark die Medien darüber berichten, ist nicht relevant.
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Original von microburst
Die Pressestellen der zuständigen behörden sind VERPFLICHTET, stets über alle relevanten Gesetzesänderungen und Neueinführungen zu informieren - und sein es in Form eines für den Bürger einsehbaren Verrzeichnisses, das OHNE Anfrage und Aufforderung zu Verfügung stehen muss.
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Original von microburst
Die Pressestellen der zuständigen behörden sind VERPFLICHTET, stets über alle relevanten Gesetzesänderungen und Neueinführungen zu informieren -
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Original von Atkatla
die Wirksamkeit des Gesetzes selbst tangiert es nicht
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Ältere Funktelefone bald verboten
Ab Januar 2009 sind in Deutschland schnurlose Telefone nach dem analogen Übertragungsstandard CT 1+ verboten. CT 1 + nutzt Frequenzbereiche, die ausschließlich für den Mobilfunk zur Verfügung stehen sollen. Von dem allgemeinen Entzug der Betriebserlaubnis betroffen ist auch der digitale Übertragungsstandard CT 2. Dieses Verfahren ist allerdings vorwiegend in Großbritannien verbreitet, in Deutschland arbeiten nur wenige Telefone damit. Nicht betroffen sind DECT-Geräte: Die von diesem Standard verwendeten Frequenzen zwischen 1880 und 1900 MHz sollen für die Allgemeinheit noch bis mindestens 2013 benutzbar bleiben.
Dem NDR zufolge sind in Deutschland noch zahlreiche CT-1+-Geräte in Betrieb und werden teilweise auch noch verkauft, obwohl seit dem 1. Januar 2001 keine neuen Gerätetypen dafür zugelassen wurden. Vor allem bei Verbrauchern mit Angst vor Elektrosmog wird der alte Standard trotz Verbots aber weiter propagiert (PDF). Auf den Geräten ist im Regelfall nicht vermerkt, ob sie mit CT 1+ arbeiten. Ist die Betriebsanleitung nicht mehr vorhanden, hilft möglicherweise ein Blick ins Web oder eine Nachfrage beim Hersteller. Eine Entschädigung für die Besitzer der Telefone ist weder vom Bund noch von den Mobilfunkanbietern vorgesehen, die von den zusätzlichen Kanälen profitieren.
Die Bundesnetzagentur droht den Telefonbesitzern stattdessen mit einem potentiell hohen Kostenrisiko, wenn die Geräte weiter betrieben werden und die neuen Frequenzinhaber stören: Unter anderem durch Messungen zur Ermittlung der Störungsquelle sollen der Regulierungsbehörde zufolge vierstellige Summen zustande kommen. Hinzu kommt eventuell ein Ordnungswidrigkeitenbußgeld.
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