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1

Freitag, 27. Februar 2009, 21:42

Frage an die Experten : Prioritätslandung

Ist eine Prioritätslandung ein meldepflichtiges Ereignis??

Hintergrund:
Wenn ein Pilot eine prority landing requested ( beispielsweise aus Spritknappheit..), legt dann da die Luftaufsicht los, und untersucht, wie es dazu kam, oder ist das erst der Fall, wenn eine Luftnotlage erklärt wurde...?

"When my time on Earth is gone, and my activities here are past, I want they bury me upside down, and my critics can kiss my ass."Bob Knight

Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.."
(Benjamin Franklin)

2

Freitag, 27. Februar 2009, 21:51

Ich denke sobald eine Dringlichkeitsmeldung (PANPAN) abgesetz wurde oder ein Notruf (MAyday) ,da es ja dadurch auch zum Eingriff in den Funkverkehr der normalerweise nicht vorgesehen ist.
Gruß
Torben

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schreckschraube« (27. Februar 2009, 21:51)


3

Freitag, 27. Februar 2009, 21:52

Schon klar, wenn er aber darum bittet, beispielsweise eine Star abkürzen zu dürfen, weil er seine Reserve nicht zu sehr angreifen will, weil er vielleicht schon am alternate ist....??

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4

Freitag, 27. Februar 2009, 22:05

Dann gibts nen Einlauf für ne Saumäßige Flugvorbereitung. :achtung: :achtung:
:flieger: Außer er is schon 5stunden im Holding geflogen
Gruß
Torben


Magic

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5

Freitag, 27. Februar 2009, 22:30

Die Luftaufsicht kann ja nicht immer und überall sein...auch können sie nicht alle Frequenzen abhören, aber wenn die Luftaufsicht die Information
bekommt, dass wegen bestimmter Gründe (Sprit, technischer Defekt) eine Landung eines LFZ zu erwarten ist, dann schaut die LA mal genauer hin.

Es bleibt dann abzuwarten ob dieser Vorfall meldepflichtig ist, gemäß §5b LuftVO (Schwere Störung beim Betrieb eines Luftfahrzeuges), bei einem MTOW über 5,7t.
Straighten up and fly right!
"Runway left behind and altitude above are useless..." Al "Tex" Johnston

6

Freitag, 27. Februar 2009, 22:33

Heisst also, daß das Beantragen einer Landepriíorität nicht mit einem meldepflichtigen Eriegniss gleichzusetzen ist, es sei den die Ursache dafür lässt auf eine Fahrlässigkeit schliessen...??

Danke Bernd! :thumbsup: :bier: :winke:

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7

Freitag, 27. Februar 2009, 22:53

Na ja...da gibt es schon Unterschiede zwischen einem Priority Request und dem Erbitten von Directs zur Abkürzung, z.B um eine Nachtlandung zu vermeiden.

Oft genug bekommt die LA halt nichts davon mit, wenn ein Kutscher Priority erbittet, aber er wird bestimmt einen guten Vorwand haben...sicher aber nichts über Sprit sagen... ;)
Das wäre eine Karrierebremse.... :yes:
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8

Freitag, 27. Februar 2009, 23:04

Spritmangel kommt ja schon fast einem Incident nahe, lässt auf ganz fatale Flugplanung hinweisen. Auf der Autobahn gibt`s dafür 2 Punkte in Flensburg! :lol:
Gruß, Christian :thumbup:

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9

Freitag, 27. Februar 2009, 23:15

Es muss ja nicht gleich Spritmangel sein. Ich habe schon gehört, das ein Pilot um Landepriorität gebeten hat, weil er mal fürchterlich dringend wo hin musste. Er hat sie auch bekommen. :pfeif:
der Lars

The seven "P's" in aviation: Propper Preflight Planning Prevents Pissed Poor Perfomance! :thumbup:



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