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KONSTANZ (dpa) - Knapp fünf Jahre nach der Flugzeugkatastrophe von Überlingen ist für die Fluggesellschaft Bashkirian Airlines nach einem Bericht des «Südkurier» (Freitag) ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die in Konstanz erscheinende Zeitung beruft sich auf Informationen das Oberlandesgerichts Karlsruhe. Dort läuft derzeit ein Berufungsverfahren in einem Schadensersatzprozess.
Die Gesellschaft hatte am 1. Juli 2002 bei dem Zusammenstoß mit einer Boeing 757 des deutschen Paketdienstleisters DHL rund elf Kilometer über dem Bodensee eine Tupolew TU 154 verloren. Die 71 Insassen beider Maschinen starben.
Das Landgericht Konstanz hatte im vorigen Jahr der Schweizer Flugsicherung Skyguide die Schuld an der Katastrophe gegeben. Die Kammer verurteilte die Bundesrepublik Deutschland, in deren Luftraum sich das Unglück ereignet hatte, Schadenersatz an die baschkirische Fluggesellschaft zu zahlen. Dem Zeitungsbericht zu Folge will der Insolvenzverwalter der Bashkirian Airlines das Verfahren fortsetzen. Eine Entscheidung über einen möglichen Termin werde voraussichtlich in zwei bis drei Wochen falle
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ÜBERLINGEN / BÜLACH (dpa) - Eine einzige Minute hat möglicherweise über Leben und Tod entschieden. Um die Flugzeugkatastrophe von Überlingen und damit den Tod von 71 Menschen noch zu verhindern, hätte der Fluglotse der Schweizer Flugsicherung Skyguide mindestens 60 Sekunden eher reagieren müssen. Zu diesem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft in der 23-seitigen Klageschrift für den ersten Strafprozess fast fünf Jahre nach dem Unglück bei Überlingen am Bodensee.
Dabei waren am 1. Juli 2002 eine Tupolew 154 aus der russischen Teilrepublik Baschkirien mit 69 Menschen und eine Fracht-Boeing 757 des Kurierdienstes DHL mit zwei Piloten in elf Kilometer Höhe zusammengestoßen. In der Passagiermaschine saßen Schulkinder mit ihren Betreuern auf einem Ferienflug nach Spanien.
Acht Skyguide-Mitarbeiter müssen sich vom 15. Mai an vor dem schweizerischen Bezirksgericht Bülach bei Zürich wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen Pflichtverstöße und Nachlässigkeiten zur Last. Mutterseelenallein vor den Radarschirmen im Zürcher Kontrollzentrum saß in der Unglücksnacht ein 36 Jahre alter dänischer Fluglotse. Er geriet der Anklage zufolge in Hektik, weil wegen Wartungsarbeiten nicht die gesamte Technik zur Verfügung stand und überraschend noch ein verspäteter Flieger mit Ziel Friedrichshafen am Bodensee abzufertigen war. Währenddessen machte sein Schichtkollege Pause - unter Missachtung der internen Anweisungen. Der Verzicht auf die Zweierbesetzung war laut Anklage aber gängige, von der Skyguide-Spitze geduldete Praxis bei wenig Verkehr, obwohl selbst die Schweizer Flugaufsichtsbehörde dies zuvor gerügt hatte.
Für den 36-Jährigen endete die Katastrophe knapp zwei Jahre später mit dem Tod. Er wurde in seinem Haus in Zürich-Kloten von einem russischen Hinterbliebenen erstochen, der beim Absturz seine Frau und seine zwei Kinder verloren hatte. Ein Zürcher Gericht verurteilte den Bauingenieur 2005 zu acht Jahren Gefängnis.
Für die Schlampereien bei Skyguide macht die Staatsanwaltschaft auch Mitarbeiter der Führungsebene und Techniker verantwortlich. Denn welche Einschränkungen mit den Wartungsarbeiten verbunden waren, sollen die Vorgesetzten dem Personal nur bruchstückhaft mitgeteilt haben. Aber auch die zwei Lotsen selbst sollen sich vor Dienstantritt nicht damit vertraut gemacht haben. Bei korrekter Information wäre der zweite Lotse gar nicht oder erst später in die Pause gegangen, vermutet der Staatsanwalt. «Dadurch wäre der Flugzeugzusammenstoß mit Sicherheit vermieden worden.»
Unter anderem war das optische Kollisionswarnsystem ausgeschaltet, die Telefon-Standleitungen, normalerweise mit einem Knopfdruck zu bedienen, ebenso. Der Notbetrieb funktionierte jedoch nicht, so dass auch die Flugleitstelle in Karlsruhe mit ihrem Warnanruf nicht durchkam.
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14.5.2007, Überlingen/Bülach (dpa) - Fast fünf Jahre nach dem Flugunglück von Überlingen, bei dem 71 Menschen starben, beginnt an diesem Dienstag der erste Strafprozess. Acht Mitarbeiter der Schweizer Flugsicherung Skyguide sind wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Störung des Luftverkehrs angeklagt. Sie sitzen auf der Anklagebank des Bezirksgerichts im schweizerischen Bülach bei Zürich.
Skyguide überwacht auch Teile des süddeutschen Luftraums. Am 1. Juli 2002 waren bei Überlingen am Bodensee eine russische Tupolew- 154 mit 69 Menschen und eine Fracht-Boeing 757 des Kurierdienstes DHL mit zwei Piloten in elf Kilometer Höhe zusammengestoßen. In der Maschine aus der russischen Teilrepublik Baschkirien saßen Schulkinder und ihre Betreuer auf einem Ferienflug nach Spanien.
Die Skyguide-Angestellten haben die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hat Freiheitsstrafen zwischen 6 und 15 Monaten gefordert, die zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden sollen. Sie legt den Fluglotsen und ihren Vorgesetzten Pflichtverstöße und Nachlässigkeiten zur Last. So saß in der Unglücksnacht vorschriftswidrig ein 36-jähriger Fluglotse allein im Kontrollzentrum und kämpfte wegen Wartungsarbeiten mit technischen Problemen. Sein Schichtkollege machte Pause - eine von der Skyguide- Spitze geduldete, gängige Praxis in verkehrsarmen Zeiten.
Zur Aufklärung des Falls kann der 36-Jährige nicht mehr beitragen: Knapp zwei Jahre nach dem Unglück wurde er in seinem Haus in Zürich-Kloten von einem russischen Hinterbliebenen erstochen, der bei dem Unglück seine Frau und seine zwei Kinder verloren hatte. Ein Gericht in Zürich verurteilte den Mann für die Bluttat 2005 zu acht Jahren Zuchthaus.
Das Gericht verhandelt bis zum 31. Mai - wegen des erwarteten Publikumsandrangs in der Bülacher Stadthalle. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.
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BÜLACH (dpa) - Im ersten Strafprozess nach dem Flugzeugunglück von Überlingen haben leitende Mitarbeiter der Schweizer Flugsicherung Skyguide eine Mitschuld an der Katastrophe zurückgewiesen. Zu Beginn des Prozesses vor dem Bezirksgericht im schweizerischen Bülach sagte der Betriebsleiter des Zürcher Kontrollzentrums am Dienstag: «Ich halte mich für nicht schuldig.» Er bedauerte die Flugzeugkatastrophe vom 1. Juli 2002, hielt jedoch die Skyguide-Sicherheitsstandards für völlig ausreichend.
Ähnlich äußerte sich ein zweiter Angeklagter von Skyguide. Sie gehören zu den acht Angestellten der Flugsicherung, die wegen fahrlässiger Tötung von 71 Menschen angeklagt sind.
Bei dem Unglück waren in elf Kilometer Höhe bei Überlingen eine Tupolew-Passagiermaschine der Bashkirian Airlines mit 69 Menschen an Bord und eine Fracht-Boeing des Kurierdienstes DHL zusammengestoßen. Skyguide kontrolliert auch den Luftraum in Süddeutschland. Die Staatsanwaltschaft hat für die Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen 6 und 15 Monaten beantragt, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Der Prozess findet aus Platzgründen in der Mehrzweckhalle des Ortes in der Nähe von Zürich statt.
Der zweite leitende Mitarbeiter äußerte sich ebenfalls überzeugt, dass bei Skyguide in der Unglücksnacht trotz Einmann-Besetzung und technischer Umbauarbeiten die Sicherheit garantiert war. Wegen der Umbauarbeiten standen Hauptradar und Telefonleitungen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Dennoch sei der Luftverkehrsleiter nicht überfordert gewesen. «Das war keine außergewöhnliche Situation», betonten sie. Die nächtliche Solo-Schicht gebe es bei der Schweizer Flugsicherung «seit Urzeiten». Auf die sachlichen, aber bohrenden Fragen des Vorsitzenden Richters Rainer Hohler antworteten sie stets ohne äußerliche Regung: «Es gab keinen Anlass, an der Praxis der Einmann-Besetzung etwas zu ändern.»
Der Anklage zufolge hätte das Flugzeugunglück vermieden werden können, wäre der zweite für die Schicht eingeteilte Lotse nicht in die Pause gegangen. Diese gängige Praxis verstieß gegen die Regeln, wurde aber von der Skyguide-Spitze geduldet. Die Pausenregelung sei jedoch allein Sache der Nachtschicht-Kollegen gewesen, betonten die Angeklagten. Dagegen hatte der Lotse der Katastrophennacht von extremem Stress berichtet. Zur Aufklärung vor Gericht kann er nichts mehr beitragen - er wurde im Februar 2004 von einem Hinterbliebenen erstochen, der bei dem Unglück seine Familie verloren hatte.
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in Braunschweig hatte in ihrem Abschlussbericht im Mai 2004 technische Mängel sowie menschliche Fehler bei Skyguide und in der russischen Unglücksmaschine als Ursachen des Zusammenstoßes genannt.
Der Prozess wird an diesem Mittwoch mit dem Verhör weiterer Angeklagter fortgesetzt. Die Verhandlung soll bis zum 31. Mai dauern. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »chrisab« (16. Mai 2007, 19:06)
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BÜLACH (dpa) - Im Strafprozess um das Flugzeugunglück von Überlingen hat ein Gutachter Organisations- und Sicherheitsmängel bei der Schweizer Flugsicherung Skyguide als Ursache der Katastrophe genannt. Das Unglück hätte verhindert werden können, sagte er am Montag. Begleitet wurde die Verhandlung vor dem Bezirksgericht im schweizerischen Bülach bei Zürich von einer Demonstration Hinterbliebener. Auf einem Transparent hieß es: «Skyguide ist am Tod unserer Kinder und Verwandten Schuld.»
Die Staatsanwaltschaft wirft acht Skyguide-Mitarbeitern fahrlässige Tötung vor. Die Angeklagten haben sich für unschuldig erklärt. Sie machen den Fluglotsen, der in der Unglücksnacht allein Dienst hatte und später ermordet wurde, für den Zusammenstoß von zwei Flugzeugen verantwortlich.
Am 1. Juli 2002 waren eine russische Tupolew-Passagiermaschine und eine Fracht-Boeing im von Skyguide kontrollierten Luftraum bei Überlingen kollidiert. Alle 71 Insassen starben, unter ihnen 49 Kinder aus der russischen Teilrepublik Baschkirien. Deren Angehörige zeigten beim Prozess Fotos der Toten. Wladimir Sawtschuk, dessen Frau und zwei Kinder bei dem Unglück starben, sagte: «Ich habe die Hoffnung nicht verloren, dass es in der Schweiz ein gerechtes Gericht gibt.»
Der österreichische Experte Peter Grössenbrunner sprach in seinem Gutachten von unzureichenden Kenntnissen, mangelnder Kommunikation und unklaren Zuständigkeiten im Skyguide-Stab. Das Unglück lasse sich nicht mit dem Zusammentreffen unvorhersehbarer Ereignisse erklären. Ursache seien vielmehr Defizite in Ablauf und Organisation bei Skyguide in einer Problemsituation, wie sie in der Luftfahrt zu erwarten sei.
Grössenbrunner zufolge verstieß der nächtliche Ein-Mann-Betrieb im Zürcher Kontrollraum gegen anerkannte Sicherheitsstandards. Der Lotse habe in der Nacht der Katastrophe unvereinbare Aufgaben bewältigen müssen. Neben den Unglücksmaschinen im Überflug betreute er an einem zweiten Arbeitsplatz einen verspäteten Anflug einer Maschine auf Friedrichshafen. Wegen technischer Arbeiten waren Teile der Telefon- und Radaranlage sowie Warnsysteme abgeschaltet. Der Unglückslotse war 2004 von einem Hinterbliebenen erstochen worden.
Der Prozess wird an diesem Dienstag mit dem Plädoyer des Staatsanwalts fortgesetzt. Auch Hinterbliebenen-Anwälte sollen gehört werden. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.
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