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Montag, 29. Dezember 2008, 14:08

Airline muss Passagiere bei Technik-Problemen entschädigen

Zitat

Airline muss Passagiere bei Technik-Problemen entschädigen

Technische Probleme sind keine "außergewöhnlichen Umstände": Wenn ein Flugzeug wegen Motorschadens nicht abheben kann, haben Kunden Anspruch auf Entschädigung. Der Europäische Gerichtshof hat mit diesem Urteil die Rechte der Fluggäste wesentlich gestärkt.

Luxemburg/Brüssel - Fluggäste haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung, wenn eine Maschine wegen Motorschadens am Boden bleibt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Montag im Rechtsstreit zwischen einer Österreicherin und der italienischen Fluggesellschaft Alitalia entschieden.

Die Frau hatte auf eine Ausgleichszahlung von 250 Euro geklagt, weil Alitalia einen Flug von Wien nach Rom mit Anschluss nach Brindisi erst fünf Minuten vor der geplanten Abflugzeit annulliert hatte. Mit dem angebotenen Ausweichflug erreichten die Frau und ihre Familie ihr Ziel erst fast vier Stunden verspätet. Die geforderte Entschädigung verweigerte Alitalia unter Hinweis auf "außergewöhnliche Umstände"; erst am Vorabend sei an der Maschine ein schwerer Turbinenschaden festgestellt worden.

Die obersten EU-Richter gaben der Kundin Recht: Angesichts der hohen Komplexität von Flugzeugen seien technische Probleme für die Fluggesellschaften nicht außergewöhnlich, sondern Alltag, befanden die Luxemburger Richter, und seien daher keine "außergewöhnlichen Umstände". Falls eine Fluggesellschaft sich darauf berufe, müsse sie nachweisen, dass sie eine Annullierung des Fluges auch unter Einsatz sämtlicher Mittel nicht hätte abwenden können. Auch die ohnehin gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Wartung des Flugzeugs könne die Unternehmen nicht von ihrer Entschädigungspflicht befreien.

Seit Jahren strittige Frage

Technische Probleme können laut EuGH nur dann als "außergewöhnliche Umstände" gewertet werden, wenn die Ursache nicht im normalen Geschäft der Airline zu suchen ist. Das könnte etwa ein Rückruf des Flugzeugherstellers sein, erläuterte der EuGH. Auch Schäden als Folge eines Sabotageakts oder eines Terroranschlags fielen unter diese Kategorie.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Düsseldorf hat der EuGH mit seinem Urteil daher "eine praktisch sehr bedeutsame Frage" verbraucherfreundlich geklärt. Fast immer würden Ausfälle von den Fluggesellschaften mit technischen Problemen begründet, sagte die Expertin für Reiserecht Beate Wagner.

Wenn ein Flug kurzfristig gestrichen wird, können die Passagiere nach einer EU-Verordnung von 2004 wählen, ob sie einen anderen Flug nutzen oder ihr Geld zurück haben wollen. Zusätzlich müssen die Fluggesellschaften eine sogenannte Ausgleichsleistung von 200 bis 600 Euro je nach Entfernung bezahlen.

Dieses Recht der Verbraucher auf Entschädigung entfällt aber, sofern die Annullierung auf "außergewöhnliche Umstände" zurückgeht. Seit Jahren war nun streitig, ob technische Probleme als "außergewöhnlich" gelten.

Quelle: Spiegel-online

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Montag, 29. Dezember 2008, 18:41

Ein lachendes und ein weinendes Verbraucherauge wird diese Zeilen für sich auswerten, denn auch diese Kosten trägt nur der Verbraucher ;)

:bier:
Gruß

Dirk 8)

Flusitechnisch nun in den Rentenstatus gewechselt

3

Montag, 29. Dezember 2008, 23:56

Ein lachendes und ein weinendes Verbraucherauge wird diese Zeilen für sich auswerten, denn auch diese Kosten trägt nur der Verbraucher ;)

:bier:


Wie wahr, wie wahr :sagnix:

"When my time on Earth is gone, and my activities here are past, I want they bury me upside down, and my critics can kiss my ass."Bob Knight

Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.."
(Benjamin Franklin)

4

Dienstag, 30. Dezember 2008, 17:00

Zitat

Wenngleich nach Einschätzung der Verbraucherzentralen der EuGH mit seinem Urteil "eine praktisch sehr bedeutsame
Frage" verbraucherfreundlich geklärt hat, so bedeutet dies für die Fluggesellschaften eine weitere Kostenbelastung, die
in einzelnen Fällen nicht unerheblich sein kann. Wird ein Flug kurzfristig gestrichen, haben die Passagiere nach der EUVerordnung
gegenüber der Fluggesellschaft " Anspruch auf Ausgleichszahlung. Seit Jahren war nun strittig, ob
technische Probleme als "außergewöhnlich" gelten. Der Generalsekretär der European Regional Airline hält das Urteil
für verantwortungslos. Er befürchtet sogar, dass es nunmehr zu vermehrt kritischen Flügen käme, um die sonst fälligen
Kompensationszahlungen von den finanzschwachen Gesellschaften abzuwenden.


Quelle: Spiegel-online