Hallo Tim,
da wirst Du länge suchen.
Bei uns habe ich mich in diesem Fred schon mal dazu geäußert (gleiches Thema btw, auch Flugfunk)
Aber da Du ja bestimmt die Links von Dirk gelesen hast, ist das ja nichts neues für Dich.
Hier an dieser Stelle noch mal: In Deutschland gilt das Postgeheimnis. Dort ist auch das Abhören vom Flugfunk geregelt, kurz und knapp zusammen gefasst: ist nicht erlaubt.
Sollte jetzt jemand mit der Geschichte kommen, ja aber wenn ich denn ein AZF / BZF habe darf ich doch, nein, solange ich nicht aktiv im Flugverkehr teilnehme (also quasi als Pilot / Co / Funker oder aber Bodenfunkstelle) ist das abhören verboten.
So und nun setzte ich noch einen drauf: Der Besitz eines (Flugfunk-)Sanners ist erlaubt. Jetzt hat es aber Leute (in Deutschland) gegeben, die am Flughafenzaun zum Spotten standen und ihren Scanner in Betrieb hatten, den bei einer Kontrolle der Behörde Polizei diesen abgegeben haben und eine Strafe verdonnert bekommen haben.
In den USA schaut es ganz anders aus. Dort werden von den Flughafenbetreibern die Frequenzen stellenweise sogar auf ein Radioband weitergeleitet, so dass man z.B. in Las Vegas neben der Piste auf einem Parkplatz steht und im Autoradio die Start- Landefreigaben hört.
Anmerkung: Bevor sich jetzt über Postgeheimnis gestritten wird, vorauf ich hinaus will ist Geheimhaltung und ist Fernmeldegesetz sinngemäß erwähnt und verankert.
Gruss
Boxi
EDIT:Nur ein paar Druckfehler editiert und siehe Anmerkung