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Original von Air Berlin
illegal, TV-Mitschnitte im Internet anzubieten?
Zitat
Der Mitschnitt von Radio- und Fernsehsendungen ist grundsätzlich erlaubt. Im Gegenzug ist gemäß § 54 Urhebergesetz eine Abgabepflicht für Audio- und Videokassetten vorgesehen, über die Lizenzgebühren an die Urheber abgeführt werden.
Eine Weitergabe von Radiosendungen und Filmen über das Internet, insbesondere über Filesharin g-Programme ist jedoch nicht erlaubt. Zulässig wäre dies nur, wenn es sich um eine Privatkopie gemäß § 53 Urhebergesetz handeln würde. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Mitschnitt zum privaten Gebrauch vervielfältigt wird. Eine Vervielfältigung liegt auch beim Anbieten eines Mitschnitts über eine Filesharin g-System vor. Da die Nutzer, die den Mitschnitt herunterladen nicht bekannt sind, ist weder das Anbieten noch der Download derartiger Mitschnitte erlaubt.
Zitat
Original von PuSSy
Weitergabe von Radiosendungen und Filmen über das Internet, insbesondere über Filesharin g-Programme ist jedoch nicht erlaubt
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