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AboveUsOnlySky
Wohnort: Münsterland
Beruf: AWE (Anwendungsentwickler kaufmännische Softwaresysteme)
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Was dagegen spricht, ist die EULA (End User License Agreement - Endbenutzer-Lizenzvertrag)
wechselrahmen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »gernot« (6. November 2009, 06:11)
Das sind die EULA von VistaNun, guten Morgen!
Eula sagt dazu:
2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz
verwenden, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät (physikalischen
Hardwaresystem) zuzuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine Hardwarepartition oder
ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.
a. Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät zu
installieren. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem jeweiligen
Gerät gleichzeitig zu verwenden. Außer wie in den Abschnitten „Speicherung“ und
„Netzwerkverwendung“ (Ultimate Edition) weiter unten bestimmt, sind Sie nicht berechtigt, die
Software auf einem anderen Gerät zu verwenden.
b. Anzahl von Nutzern. Sofern in den Abschnitten „Geräteverbindungen“ (alle Editionen),
„Remotezugriffstechnologien“ (Home Basic Edition und Home Premium Edition) und „Andere
Zugriffstechnologien“ (Ultimate Edition) weiter unten nichts anderes bestimmt wird, ist nur
jeweils ein Nutzer berechtigt, die Software zu verwenden.
c. Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B.
32-Bit und 64-Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version verwenden.
Quelle: HIER (Adobe Reader benötigt)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Flusirainer« (6. November 2009, 11:26)
@LOWW-lover, glaube nicht, das sich da was geändert hat, warum auch?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »D-ULI« (6. November 2009, 15:12)