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EU-Kommission will Fahnder auf Fluggastdaten zugreifen lassen
BRÜSSEL (dpa) - Europäische Terrorfahnder sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig auf zahlreiche personenbezogene Daten von Fluggästen zugreifen können. «Wir wollen den Strafverfolgungsbehörden ein Instrument zur Vorbeugung und Bekämpfung von Terrorismus und schweren internationalen Verbrechen an die Hand geben», sagte EU-Justizkommissar Franco Frattini bei der Vorlage seines umstrittenen Gesetzesentwurfs am Dienstag in Brüssel.
Frattinis Plan zufolge sollen Fluggesellschaften pro Fluggast bis zu 19 Angaben an die Behörden der betroffenen EU-Länder übermitteln. Dazu gehören neben der Anschrift des Reisenden dessen Telefonnummer, Email-Adresse sowie Kreditkartennummer. Auch die Sitznummer, die Anzahl der Gepäckstücke oder die Mitgliedschaft in einem Vielflieger-Programm sollen aus den Angaben hervorgehen. Die Daten sollen 13 Jahre lang gespeichert werden. Informationen, die Rückschlüsse etwa auf die Religionszugehörigkeit oder die ethnische Herkunft zulassen, werden dem Entwurf zufolge nicht erhoben.
Betroffen wären alle Passagiere, die aus Drittstaaten in die EU kommen oder dorthin fliegen. Aus den Daten sollen spezielle Behörden «Risikoprofile» der Reisenden filtern und auffällige Reisemuster erkennen. Die so gewonnenen Informationen gingen dann an die jeweiligen Strafverfolger. Für das Sammeln der Fluggastdaten hatte sich auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) stark gemacht.
Europa-Abgeordnete von SPD, FDP und Grünen kritisierten Frattinis Pläne. «Der Vorschlag der EU-Kommission geht eindeutig zu weit», sagte der SPD-Innenpolitiker Wolfgang Kreissl-Dörfler. Cem Özdemir von den Grünen sprach von einem weiteren «Schritt in den Überwachungsstaat». Alexander Alvaro von der FDP forderte mehr Schutzvorschriften gegen einen Missbrauch der Angaben.
Nach geltender Rechtslage kann das Europa-Parlament über Polizeifragen aber nicht mitentscheiden. Der Vorschlag wird nun zunächst den Innenministern der 27 Mitgliedstaaten vorgelegt. Dann sollen nach dem Willen der Kommission die jeweiligen Parlamente die Vorgaben bis Ende 2010 in nationales Recht umsetzen.
Schon bisher leiten Fluggesellschaften bei Flügen in die USA personenbezogene Angaben an die dortigen Behörden weiter. Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten sollen diese Informationen in der EU allerdings nicht nach 15, sondern nach 13 Jahren gelöscht werden. Es sei denn, es läuft gerade ein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen. Nach fünf Jahren werden die Angaben nach den Plänen Frattinis zu «schlafenden Daten», auf die die Behörden nur noch bei einer konkreten Bedrohung zugreifen dürfen.
Frattinis Entwurf ist Teil eines Sicherheitspakets, das auch das Anwerben und Trainieren für terroristische Anschläge unter Strafe stellen und explosive Stoffe schwerer zugänglich machen soll.
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Länder haben keine Einwände gegen US-Speicherung von Fluggastdaten
BERLIN (dpa) -
Der Bundesrat hat keine grundsätzlichen Einwände gegen die bereits praktizierte Speicherung persönlicher Daten von europäischen
und deutschen Fluggästen durch Terrorfahnder der USA.
Ein entsprechendes Abkommen im Anti-Terror-Kampf war zwischen der Europäischen Union und den USA im Juli geschlossen worden.
Besonders heikle Daten werden von der US-Heimatschutzbehörde ausgefiltert. Als heikel gelten Angaben,
die Rückschlüsse auf die ethnische oder religiöse Zugehörigkeit eines Reisenden zulassen. Die Daten werden 15 Jahre lang gespeichert,
wobei in den letzten 8 Jahren ein hochrangiger US-Beamter den Zugriff extra bewilligen muss. Die erste Datenübermittlung erfolgt 72 Stunden vor dem Abflug.
Das Abkommen ist auf sieben Jahre befristet. Der Bundesrat empfahl, auf die Einhaltung des Datenschutzes zu achten.
Der deutsche Gesetzgebers muss dem Abkommen trotz der bereits praktizierten Datenspeicherung noch zustimmen.
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Bundestag billigt Speicherung von Fluggastdaten
BERLIN (dpa) -
Zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität speichert künftig auch die Bundespolizei Daten von Flugpassagieren.
Mit den Stimmen der großen Koalition setzte der Bundestag am Donnerstagabend eine entsprechende EU-Richtlinie um.
Damit werden die Airlines bei Flügen aus Nicht-EU-Staaten verpflichtet, der Polizei auf Anfrage Namen, Geburtstag, Geburtsort,
Staatsangehörigkeit und weitere Informationen über die Passagiere zu liefern.
Gleichzeitig billigte der Bundestag nachträglich die schon seit Monaten praktizierte Speicherung von europäischen Fluggastdaten durch US-Terrorfahnder.
Ein entsprechendes Abkommen hatten die Europäische Union und die Vereinigten Staaten bereits Ende Juli unterzeichnet.
Danach dürfen die USA im Rahmen des Anti-Terror-Kampfes zahlreiche Datensätze von Fluggästen 15 Jahre lang speichern.
Innenstaatssekretär Peter Altmaier (CDU) räumte ein, dass in den Verhandlungen mit den USA nicht alle gewünschten Einschränkungen erreicht werden konnten.
Er verwies aber darauf, dass Washington die Daten ursprünglich 40 Jahre lang speichern wollte.
Trotzdem äußerte die Opposition erhebliche Kritik. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz,
sprach von einem «Dammbruch im Datenschutzrecht». Der Grünen-Parlamentarier Omid Nouripour sah eine Gefahr für die Bürgerrechte,
und Jan Korte von der Linken bezeichnete die mögliche Datenweitergabe an Drittstaaten als «inakzeptabel».
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Datenschutzbeauftragter kritisiert Speicherung von Fluggastdaten
BERLIN (dpa) -
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat die künftige Übermittlung und Speicherung von Passagierdaten bei Flügen in die USA als zu weitreichend kritisiert.
«Mein zentrales Problem ist, dass man hier unterschiedslos und ohne konkreten Anlass eine Vielzahl von Daten registriert und diese
mit anderen Angaben verknüpft» sagte Schaar in einem Interview mit der Wochenzeitung «Das Parlament» (Montag).
«Ich kann nicht ausschließen, dass meine Kreditkartennummer nicht nur gespeichert,
sondern auch mit Kreditkartenkonten abgeglichen wird oder mit Fingerabdruckdaten, die ebenfalls bei der Einreise abzugeben sind.»
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Grünes Licht für Speicherung von Fluggastdaten
BERLIN (dpa) -
Im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität darf die Bundespolizei künftig Daten von Flugpassagieren speichern.
Der Bundesrat stimmte am Donnerstag ohne Aussprache einer bereits vom Bundestag verabschiedeten EU-Richtlinie zu.
Damit werden die Fluglinien bei Flügen aus Nicht-EU-Staaten verpflichtet, der Polizei auf Anfrage Namen, Geburtstag, Geburtsort,
Staatsangehörigkeit und weitere Informationen über die Passagiere zu liefern.
Gebilligt wird damit auch die schon seit Monaten praktizierte Speicherung von europäischen Fluggastdaten durch US-Terrorfahnder.
Ein entsprechendes Abkommen hatten die Europäische Union (EU) und die Vereinigten Staaten bereits Ende Juli unterzeichnet.
Danach dürfen die USA im Rahmen des Anti-Terror-Kampfes zahlreiche Datensätze von Fluggästen 15 Jahre lang speichern.
Ferner stimmte der Bundesrat einer Ergänzung des Bundespolizeigesetzes zu. Danach werden Fluglinien verpflichtet,
Angaben über die beförderten Passagiere auf Antrag der Grenzschutzbehörden zu übermitteln.
Das Gesetz soll die Einreisekontrolle verbessern und illegale Einwanderung verhindern.
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Beschluss zur Sammlung von Fluggast-Daten bis 2009
BRÜSSEL (dpa) - Die Europäische Union peilt einen Beschluss zur Sammlung von Fluggast-Daten bereits im nächsten Jahr an. "Wir können auf eine Annahme des Vorschlags im Jahr 2009 hoffen", sagte EU- Justizkommissar Jacques Barrot am Donnerstag in Brüssel nach Beratungen der Innenminister über das umstrittene Thema. Die Ratsvorsitzende und französische Innenministerin Michèle Alliot-Marie sagte, das geplante europäische System könnte vom bestehenden Modell der Datenübermittlung an die US-Behörden abweichen.
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