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Sonntag, 2. Dezember 2012, 15:21

"Handquetsche" - Was zu beachten?

Hallo,

Ich hab vor wenigen Tagen meine PPL Prüfung bestanden und hoffe nun dass mein Schein noch vor Jänner eintrudelt.
Was auch wieder wärend des Prüfungsflug ein Thema war, ist der Ausfall des Brodnetzes. Kommt nicht oft vor, aber wenns dann mal soweit ist, ist es doch ganzschön blöd. Mal abgesehen vom Verlust der Klappen, Transponder und des GPS und ander Navigationseinrichtungen ist dann ja auch das Funkgerät tot.
Daher spiele ich mit der Überlegung ein ICOM A-15 zu bestellen. Einfach nur als Notgerät, für den Falle dass es mal nicht so läuft wie es soll.

Nun aber zu meiner Frage. Wie sieht es da mit nötigen Zulassungen in Österreich aus? Ich möchte mich ja nicht Strafbar machen und würde dies gerne im Vorhinein klären. Ein gültiges Sprechfunkzeugniss (AFZ) besitze ich übrigens.

Danke im Voraus,

Jonathan

topfen

Abwindgeplagter

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Sonntag, 2. Dezember 2012, 15:54

Hi,

erstmal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung! Ich kann dir leider nur sagen, wie die Situation in Deutschland derzeit ist. In D. müssen Funkgeräte bei der Bundesnetzagentur als Luft-/ oder Bodenfunkstelle angemeldet werden, was dann auch regelmäßig Gebühren kostet. Die Geräte von Icom sind bis auf die ganz kleinen alle zulassungsfähig, was aber nicht heißt, dass man sie einfach so benutzen darf. Jedes Funkgerät im Flugfunk muss eben auch angemeldet sein.
Ich weiß nicht, wie sich das in Österreich verhält, halte es aber durchaus für möglich, dass man ein solches Funkgerät dort auch anmelden muss.

Mal nebenbei glaube ich nicht, dass es praxistauglich oder notwendig ist, ein Icom als Notfunke im Flieger zu haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man mit der Antenne im Flugzeug adäquate Sendeleistung erreicht. Im Praxisbetrieb reichen die Icoms bei mir am Platz vom Boden aus schräg in die Luft nur etwa 8-12 km.
Beste Grüße

Marc

3

Sonntag, 2. Dezember 2012, 18:30

Gratulation zum PPL! :thumbsup:

Mit dem AFZ hast Du alles was Du brauchst um ein Flugfunkgerät besitzen und betreiben zu dürfen. Was Du dann mit dem Ding tun darfst und was nicht hast Du ja bereits beim AFZ Kurs gelernt und im Zuge der Prüfung als gelernt demonstriert. Luftrecht wäre auch ein Fach wo man sich damit rudimentär beschäftigt.

In der Praxis ist es leider so daß selbst wenn man sich ein Flugfunkgerät wo kauft, man eigentlich nie nach seinem AFZ gefragt wird. Traurig, ist aber so.

:bier:
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Those who say it cannot be done should not interrupt the people doing it...

4

Sonntag, 2. Dezember 2012, 21:46

Hallo ihr Beiden!

Danke für die Gratulation und Glückwünsche! :)
Dann ist ja alles klar, wollte nur auf Nummer sicher gehen, nicht dass es später mal Probleme gibt. ;)

Lg

Jonathan