Flugbuchungen per Karte ohne Gebühren
Die gängige Praxis von Ryanair ist unzulässig. Wer eine Extragebühr für Kartenzahlung entrichte, bekomme keine "echte Gegenleistung", befand ein Gericht. Nun zieht Europas größter Billigflieger vor den Bundesgerichtshof.
Flugbuchungen im Internet müssen nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts ohne Extragebühren für die Kartenzahlung möglich sein. Die Richter erklärten die Praxis bei Europas größtem Billigflieger Ryanair für unzulässig. Das bestätigte die Justizpressestelle am Dienstag.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dagegen geklagt, dass pro Gast und einfacher Flugstrecke 4 Euro Kreditkartengebühr verlangt werden und für andere Zahlungskarten 1,50 Euro Gebühr. Laut dem zweitinstanzlichen Urteil (Az: 23 U 243/0
ist "eine echte (Gegen-)Leistung" dafür "nicht ersichtlich". Ryanair kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Das Kammergericht monierte, dass auf der Buchungsmaske jede gewählte Zahlungsart eine Zusatzgebühr auslöse. Dies gelte auch für das Lastschriftverfahren. Einzige Ausnahme seien Visa-Electron-Karten, die aber 40 bis 100 Euro Jahresgebühr kosteten.
Die Richter ließen in ihrer Begründung aber offen, ob der Fall anders zu bewerten wäre, wenn neben der gebührenpflichtigen Kartenzahlung andere gebührenfreie Zahlweisen angeboten würden. Sie ließen eine Revision zum Bundesgerichtshof zu, da die Frage auch andere Fluggesellschaften betreffe und grundsätzliche Bedeutung habe. Eine Ryanair-Sprecherin verwies darauf, dass rund 20 Prozent der Passagiere Electron-Karten nutzten.
Die Preisgestaltung im Luftverkehr steht bei Verbraucherschützern seit längerem in der Kritik. Vor allem Billigflieger werben mit Lockpreisen, dazu kommen aber diverse Extragebühren. "Der Verbraucher muss auf den ersten Blick erkennen, wie teuer das angebotene Ticket ist", sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Seit Mitte 2006 habe der Verband 50 Abmahn- und Klageverfahren gegen Airlines ergriffen.
Quelle: FTD