In
http://www.tempelhof-weltkulturerbe.de/e…lksbegehren.pdf
§6 Verbot von Vorstands- und Aufsichtsratsposten Durch ein Verbot von Nebentätigkeiten, Vorstands- und Aufsichtsratsmandaten soll die notwendige Neutralität der Regierung gewahrt bleiben. Diese Regelung entspricht dem Artikel 66 Grundgesetz.
Der Artikel 66 legt dies nur für Kanzler und Bundesminister fest. §8 widerspricht sogar direkt momentan geltendem Bundesgesetz. InSozialkunde hat man mal gelernt, warum Politiker nebenbei Geld verdienen dürfen und für politische Entscheidungen nicht haftbar gemacht werden dürfen. Wenn hier in einem Volksentscheid über Gesetzesänderungen abgestimmt werden soll (damit das Ergebnis für den Senat auch zwingend ist) muss das Teil durch eine Art juristische Prüfung. Mal sehen, was dann mit diesem Entwurf passiert.
§3 ist Sinnfrei, da die Mittelstreckenmaschinen der Luftbereitschaft nicht für Tempelhof gegeignet sind und man wieder verteilen müsste.
Ich glaube kaum, dass ein Annehmen dieses Volksentscheides wie vom Verfasser versprochen, geltendes Recht wird, wenn dieses Recht gegen Bundes- oder Verfassungsrecht verstößt. Aber dazu gibts ja dann die Prüfung zur Zulassung.
Der andere Entwurf ist da schon realistischer. In
http://www.tempelhof-weltkulturerbe.de/entscheid/bogen.pdf werden Empfehlungen an das Bezirksamt ausgesprochen, und keine zwingenden Gesetzesänderungen. Dieser Entwurf kommt damit schon eher zum Entscheid, hat dann aber den Nachteil, das er nicht zwingend ist. Womit es rausgeschmissenes Geld ist, einen solchen Entscheid durchzuführen, da die Mehrheit des von den Bürgern gewählten Senates ja eine eindeutige Haltung hat und ausser der FDP in Berlin sich alle an der Schliessung beteiligt haben. Zudem es schwer erklärlich sein dürfte, eine Rollbahn unter Denkmalschutz zu stellen.
Tempelhof als Weltkulturerbe wäre eine feine Sache. Dann sollte man das aber auch über einen verbindlichen Volksentscheid versuchen, der auch rechtlich stand hält. Wobei der Volksentscheid dann ja gespart werden kann, man braucht nur ein paar Abgeordnete und der Senat hat eh die Erhaltung der Gebäude gefordert. Die letzte Entscheidung hat dann die UNESCO, wobei es dort möglicherweise eine Debatte geben wird, angesichts der Erbauung durch die Nazis. (Was meiner Meinung nach aber irrelevant sein sollte. Man weiss aber nie,wie die anderen Nationen reagieren, vor allem da das Welterbezentrum in Paris sitzt...)