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Aha, dann würdest du Kriminelle um des Bestrafens Willen bestrafen und nicht etwa, um mit der Härte der Strafe präventiv zu wirken?! Naja, auch eine Ansicht. Aber du hast recht, Kriminelle wird es eh immer geben.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (29. August 2010, 14:13)
Kleine Zwischenfrage:
Wenn ich euch richtig verstehe, so fordert ihr vom Staat, dass Kriminelle grundsätzlich härter bestraft werden sollten?
Wie etwa hier oder hier. Glaubt ihr nun wirklich allen ernstes, dass diese radikale Gesetzgebung auf solcherart Kriminelle abschreckend wirkt? Offenbar doch nicht, oder sehe ich da was falsch?!![]()
Ich denke nach wie vor, dass diese Problematik viel zu komplex ist, um sie hier in diesem Thread umfassend zufriedenstellend beantworten zu können.
Zitat
Beim Thema Todesstrafe denk ich mir eigentlich das selbe wie bei allen anderen Gesetzen - was kümmert mich das Strafmaß, wenn ich doch sowieso nicht kriminell sein will? Es betrifft mich einfach nicht. Und solange ein Verurteilter von der Gesellschaft ferngehalten wird, kümmerts mich wenig, ob der eingesperrt oder aufgehängt wird. Das einzige was ich nicht will ist, daß es ihm gut geht. Weil das hat er nicht verdient.
Wie schnell hast du als unbescholtener Bürger jemandem im Affekt eins über die Rübe gezogen, ohne Absicht, ihn töten zu wollen?! Sag nie, aber auch gar nie, dies kann mir nicht passieren!! Ganz plötzlich stehst du auf der Täterseite und wünscht dir nichts sehnlicher, als anständig behandelt zu werden, weil du weisst ja, nicht alle sind von deiner Unschuld überzeugt!![]()
Wie schnell hast du als unbescholtener Bürger jemandem im Affekt eins über die Rübe gezogen, ohne Absicht, ihn töten zu wollen?! Sag nie, aber auch gar nie, dies kann mir nicht passieren!!
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (29. August 2010, 14:58)
Zitat
Im Mai 1982 wurde eine Stadtverordnung beschlossen, die für jeden Haushalt mindestens eine Schusswaffe nebst Munition vorschreibt. Das Ignorieren der Verordnung steht dabei nicht unter Strafe.
Quelle!
Zitat
„Im Westen nichts Neues.“, mag sich manch einer Hierzulande denken, der von dem aktuellen Fall hört, den gerade das obersten US- Bundesgericht verhandelt hat: Otis McDonald, ein 76-jähriger Rentner und Mitglied der „Waffenlobby“ klagt erfolgreich gegen ein Schusswaffenverbot in seiner Heimatstadt Chicago.
Schnell mag jetzt bei dem einen oder anderen wieder das Klischeebild vom weißen, erzkonservativen und schießwütigen Amerikaner entstehen. Wer jedoch genauer über den großen Teich blickt, der erkennt ziemlich schnell, wie wenig dieser oberflächliche Stereotyp mit der Realität zu tun hat. Denn Otis McDonald ist Afroamerikaner, Wähler der Demokratischen Partei und ein großer Anhänger Barak Obamas. Und trotzdem, oder vielleicht auch gerade deshalb, ist er ein Verfechter des privaten Waffenbesitzes.
Denn als Bewohner von Chicagos Elendsvierteln kennt Otis McDonald die Realität in seiner Straße wahrscheinlich gut genug: Eine Realität, in der bewaffnete Kriminelle wehrlosen Bürgern gegenüberstehen, denen außer dem Griff zum Telefon (sofern dazu genug Zeit ist) kein Mittel zur Gegenwehr bleibt.
„Sicher…“, mag jetzt manch einer rufen, „… aber private Aufrüstung kann keine Lösung sein.“
Was aber entspricht einem demokratischen Staat eigentlich mehr, als freie rechtschaffende Bürger, die bewaffnet ihr Leben und ihre Freiheit verteidigen dürfen?
Viele Menschen mögen an dieser Stelle laut aufschreien und sofort mit der Gefahr von Amokläufen oder dem hohen Wert eines staatlichen Gewaltmonopols argumentieren.
Fakt jedoch ist, dass gerade in einer Demokratie das staatliche Gewaltmonopol scharfe Grenzen besitzen muss. Andernfalls kann ein Staat schnell zur Bedrohung für seine eigene Bevölkerung werden, bis er am Ende nicht besser ist, als ein bewaffneter Krimineller, der mit seinen wehr-/waffenlosen Bürgern ein leichtes Spiel hat. Was dies betrifft, so hat uns die Geschichte wohl schon mehr Opfer von staatlichem Gewaltmissbrauch gezeigt, als alle Amokläufe der vergangenen Jahrzehnte zusammen.
Vielleicht brauchen wir öfter einen Otis McDonald, der uns daran erinnert, dass wenn Waffen gesetzlos werden, nur noch die Gesetzlosen bewaffnet sind.
Zitat
CeaseFire's West Humboldt Park office used to hang a sign showing the number of days since the neighborhood's most recent shooting--fatal or otherwise.
But recently, as the shootings increased in frequency, workers for the anti-violence initiative stopped hanging the sign because they didn't want it to add to the neighborhood's bad luck, outreach worker Derrick House said.
From January through June, the Humboldt Park community area saw 17 homicides, all gunshot deaths, the most of any of Chicago's 77 community areas, a RedEye analysis of preliminary police data found.
Citywide, 217 homicides were recorded for the first half of 2010, up from 204 during the same period in 2009, according to a RedEye analysis. Shootings and stabbings were up slightly compared with the first six months of 2009, and the number of stranglings more than doubled from three in the first half of 2009 to seven in 2010, RedEye determined.
There also was an increase in multiple homicide cases. There was one triple homicide in all of 2009, when three teenagers were shot to death in February in South Chicago. In the first six months of 2010, there were four triple homicides and a shooting in Chicago Lawn in April killed five people.
Chicago Police Supt. Jody Weis acknowledged in a June news conference that "homicides continue to challenge" the police department. He blamed gang activity for the weekend of June 18, during which 54 people were shot and eight people were killed.
House blamed a conflict within the Vice Lord gang for a rise in the number of shootings in the neighborhood where he lives and works. Humboldt Park's 17 homicides is an increase from the 10 it recorded in the first six months of 2009.
"It can get worse," House said. "But it can change."
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (29. August 2010, 19:24) aus folgendem Grund: Ironie-Tags gesetzt
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (29. August 2010, 18:19)
Für mich schon....aber es könnte ja Leute geben, die dies lesen, und mit deiner Art der Ironie nicht vertraut sind.....
Zitat
Da Daschner um das Leben des Opfers fürchtete, entschloss er sich, dem Entführer durch den ihm untergebenen Kriminalhauptkommissar Ennigkeit die Anwendung unmittelbaren Zwanges anzudrohen. Nach Aussagen von Magnus Gäfgen habe der Beamte mit „Schmerzen, wie er sie noch nie erlebt habe“ gedroht. Ein polizeilicher „Spezialist“ für derartige Maßnahmen sei bereits mit dem Hubschrauber unterwegs zu Gäfgen, um die Drohung wahr zu machen. Außerdem hat Gäfgen behauptet, ihm sei angedroht worden, mit zwei „großen Negern“ in eine Zelle gesperrt zu werden, die an ihm sexuelles Interesse hätten.
Unter dem Eindruck dieser Drohung machte Gäfgen die erwünschten Angaben zum Aufenthaltsort des Entführungsopfers. Die unverzüglich angeordnete polizeiliche Befreiungsaktion führte jedoch nicht zum Erfolg, da das Opfer nur noch tot aufgefunden werden konnte, was Gäfgen vorher wusste. Daschner, der sich der rechtsstaatlichen Fragwürdigkeit seines Vorgehens völlig bewusst war, fertigte selbst einen Aktenvermerk über sein eigenes Vorgehen an, der letztlich den Anstoß zur Eröffnung des gegen ihn gerichteten Strafverfahrens lieferte.
Zitat
Im Juli 2005 legte der verurteilte Magnus Gäfgen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Gegenstand der Beschwerde ist die auf Anordnung von Wolfgang Daschner ausgesprochene Folterandrohung, die der Beschwerdeführer als „die massivste in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands bekannt und beweisbar gewordene Verletzung der Menschenrechte und des Folterverbots“ einstuft. Ziel der Beschwerde war eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Gäfgen, da das Gericht nach Meinung Gäfgens die Behinderung der zunächst geplanten Verteidigungs-Strategie unzureichend berücksichtigt hatte.
Der EGMR wies am 30. Juni 2008 die Beschwerde Gäfgens zurück. Er bestätigte zwar ausdrücklich, dass Gäfgens Rechte nach Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) verletzt worden waren - auch wenn die Folterdrohung gegen ihn nicht Folter, sondern „nur“ eine unmenschliche Behandlung war. Des weiteren betonte er auch, dass jede Behandlung unter Verstoß gegen Art. 3 EMRK – weder zur Rettung von Leben eines einzelnen Menschen, noch im Falle eines Notstands für den gesamten Staat gerechtfertigt ist - womit eine „Rettungsfolter“ als gültiges Mittel der Verbrechensaufklärung weiterhin ausgeschlossen ist. Er erklärte aber, dass Gäfgen auf Grund der ausdrücklichen Anerkennung der Verletzung seiner Menschenrechte durch die deutschen Gerichte und der Verurteilung von Daschner und dem zweiten Polizisten „ausreichend Genugtuung“ geleistet worden sei. Gäfgen kann daher nicht mehr behaupten, Opfer einer Verletzung zu sein und nicht weiter hoffen, so eine Wiederaufnahme seines Verfahrens zu erwirken. Gegen diese Entscheidung beantragte Gäfgen die Verweisung an die Große Kammer des EGMR. Diese entschied am 1. Juni 2010. Im Gegensatz zur Vorinstanz sah sie die Gäfgen durch die deutschen Gerichte gewährte Genugtuung nicht als ausreichend an. Der Gerichtshof kritisierte unter anderem die Strafen gegen Daschner und Ennigkeit. Diese Strafen können trotz mildernder Umstände nicht als angemessene Reaktion auf eine Verletzung des Art. 3 EMRK angesehen werden. Sie wären im Angesicht des Verstoßes gegen eines der Kernrechte der Konvention offensichtlich unverhältnismäßig. Die ausgesprochenen Strafen hätten nicht die notwendige abschreckende Wirkung, um weitere Verstöße gegen das Verbot von Misshandlungen in Zukunft in schwierigen Situationen zu verhindern.[4] Gäfgen könne daher weiterhin geltend machen, das Opfer eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK zu sein.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (29. August 2010, 19:01)
Quelle: andreas-unterberger.at
Zitat
Die Juristen als Feinde des Rechtsstaats
08. September 2010 00:22 | Autor: Andreas Unterberger
Wozu gibt es eigentlich Juristen? Sind sie für Recht und Gerechtigkeit da? Oder hat hier eine Gruppe eine geniale Strategie entdeckt, wie man die eigene Wichtigkeit und Macht dadurch ständig erhöhen kann, indem man immer ausgefeiltere immer absurder verstiegene Normen und Rechtsansichten durchdrückt, denen sich der Rest der Menschheit unterzuordnen hat, einfach deshalb, weil es die herrschenden Juristen so sagen? Vieles spricht für die zweite Variante, wie man etwa auch an der Diskussion ums Asylrecht sehen kann.
Um es noch mehr auf den Punkt zu bringen: Zunehmend taucht die Sorge auf, dass das, was wir als Gerechtigkeit empfinden, von bestimmten Juristen längst gekidnappt worden ist. Fiat iustitia pereat mundus. Es geschehe das, was die herrschenden Rechtgelehrten als Iustitia darstellen (meine Finger sträuben sich, dass als Gerechtigkeit zu übersetzen) - selbst wenn die Welt darob untergeht. Jenen lateinischen Spruch soll Ferdinand I. im 16. Jahrhundert geprägt haben. Er ist wohl nicht ganz zufällig ein Mann, der große Mitschuld an den blutigen Religionskriegen in Europa trägt.
Aber zurück in die Gegenwart, und zu dem von der Regierung soeben neugeformten Asylrecht. Was eigentlich kaum eine Diskussion auslösen dürfte. Denn im Grund ist nichts unproblematischer, als dass Menschen, die vor furchtbarer Verfolgung fliehen, sich eine Woche lang auf einem großen Lager-Gelände aufhalten müssen. Damit ihr Asylverfahren zügig abgewickelt werden kann. Damit nicht illegale Immigranten sich allzu leicht mit dem Persilschein eines Asylwerbers tarnen können.
Keiner der Juden, die einst vor Hitlers Schergen geflohen sind, hätte sich über eine solche Regel beklagt oder darin gar eine unmenschliche und rechtswidrige Schikane entdeckt. Noch viel weniger hätten jene Juden geklagt, die nicht mehr aus Hitlers Fängen entfliehen konnten, wenn der Preis der Freiheit ein paar Wochen in einem solchen Lager gewesen wäre.
Und auch die Präsenzdiener werden selbstverständlich oft nicht nur eine Woche am Verlassen der Kadserne gehindert, ohne dass jemand deswegen "Verfassungwidrigkeit" oder "Menschenrechtsskandal" schreit. Wie es die angeblich führenden Verfassungsrechtler tun.
Gewiss, viel spricht dafür, dass sie das auch deshalb machen, um im gleichgeschalteten Reichsrundfunk und bei den Grünen gebührlich vorzukommen. Dennoch ist es Tatsache, dass sich bei den obersten Gerichtshöfen wie insbesondere beim Straßburger Menschenrechtsgerichtshof immer mehr Tendenzen zeigen, die Staaten unregierbar, die aber die Juristen unglaublich wichtig machen.
So droht jetzt ein Höchstgerichtsurteil gerade die Hochschulen lahmzulegen, weil spitzfindige Juristen Studenten Schadenersatz bei Studienverzögerung zusprechen wollen. So haben die Anzeigen gegen Sarrazin wegen angeblicher Verhetzung durchaus Chancen auf Erfolg, obwohl seine Thesen nicht nur weitestgehend richtig sind, sondern in jedem Fall auch vom wirklich fundamentalen Grundrecht der Meinungsfreiheit erfasst sind.
Die Juristen übersehen nur eines: Wenn eine so überspitzt agierende Jurisprudenz immer mehr eskaliert, dann wird ihr eines Tages der Gehorsam verweigert werden. Dann werden sich die Menschen insgesamt von der Justiz und wahrscheinlich auch gleich der Demokratie abwenden. Dann wird nach allen Gesetzen der Dialektik eine sehr unjuristische Antithese Wirklichkeit werden. Die niemand, der bei klarem Verstand ist, so recht wollen kann.
Daher sollten sich die Juristen bei aller Eitelkeit und bei aller linken Gehirnwäsche (welche die jetzt überall die Unis kontrollierenden Alt-68er durchgemacht haben) noch eines anderen und viel weiseren lateinischen Spruches besinnen. Falls sie noch Reste von Kenntnissen der alten Juristensprache haben: Quidquid agis, prudenter agas et respice finem. Was auch immer du tust, denk an das, was am Ende daraus folgen wird.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (10. September 2010, 20:59)
Vor 9 Jahren gelang es Flugsimulatoren zwei Flugzeuge in das Herz der Welt zu schicken. Dieser Tag heist heute neuneleven.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (11. September 2010, 13:10)
Quelle: dieStandard
Zitat
Sekretär der Basler Muslimgemeinde sagte im TV, es sei in Ordnung, wenn ein Mann seine Frau schlägt, um sie zum Beischlaf zu zwingen
Im Prozess gegen den Sekretär der Basler Muslimgemeinde Aziz Osmanoglu ist es am 10. September im Basler Strafgericht zu einem Freispruch gekommen. Frauen dürften mit Gewalt zum Beischlaf gezwungen werden, hatte der Angeklagte unter anderem in einem Fernsehbeitrag gesagt. Der Gerichtspräsident befand, diese Aussage sei im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (16. September 2010, 15:00)
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