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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mejot« (25. August 2010, 11:16)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Michael Garbers« (25. August 2010, 12:47)
Ein Glück muss ich nicht entscheiden wer hier "krank" ist und wer hier eine Strafe verdient hat.
Sollte unser guter 17 (?) Jähriger ... wie hieß er noch gleich... in der Türkei der ja eine 16 (?) jährige Engländerin geschändet hat (?)... in das Atombergwerk....
Wo ziehen wir die Grenze? Wann ist eine Tat eindeutig nachgeweisen? In welchem Kulturkreis, meist auch religiösen Umfeld soll die Strafe verhängt werden? Nach welchen ethischen Prinzipien?
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (25. August 2010, 14:34)
Ich würd' dann grad die ganzen Stollen zusammen mit dem Atommüll aufkaufen und Wellness-Zentren bauen.
Nein, solche Menschen sind im höchsten Masse krank! Und da liegt das Problem.
Sollte unser guter 17 (?) Jähriger ... wie hieß er noch gleich... in der Türkei der ja eine 16 (?) jährige Engländerin geschändet hat (?)... in das Atombergwerk...
Wo ziehen wir die Grenze? Wann ist eine Tat eindeutig nachgeweisen?
Für mich haben in erster Linie portentielle Opfer das Menschenrecht, nicht Opfer eines Verbrechens zu werden.
Da bin ich auch mit dabei....Wenn für die Erreichung dieses Ziels den Tätern Teile der Menschenrechte aberkannt werden müssen, dann bin ich ganz klar dafür.
Ich finde es absurd, wenn Menschen zum 32-mal vor dem Richter stehen, immer wegen Eigentum- und Gewaltdelikten. Hier wäre ich für die Verdopplung des Strafausmasses bei jedem weiteren Fall. Also angenommen, ein Ersttäter erhält 1 Jahr unbedingte Haft, dann kriegt er bei den weiteren Verurteileungen 2,4,8,16,32 Jahre. Auf die Art werden unverbesserliche Kriminelle schließlich aus dem Verkehr gezogen statt wie jetzt von unverantwortlichen Gesetzgebern und Richtern praktiziert ständig auf weitere Opfer losgelassen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Samy« (25. August 2010, 15:16)
Hm, um vielleicht darauf hinzuweisen, dass eben auch Triebtäter nicht unbedingt in jedem Fall nur Bestien sind, die man partout mit Stahlhandschuhen anzufassen hat.
Wie eingangs schon erwähnt wurde, ist (auch) dieses Thema sehr kontrovers. Und so darf es ja auch sein.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (25. August 2010, 15:51)
Abs 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Abs 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Harte Arbeit ist kein Widerspruch zur Würde. Auch längere Gefängnisstrafen berühren die Würde in keiner Weise.
Ein verdienter Tod ebenfalls nicht. Ich bin durchaus dafür, dass man Verbrecher "in Würde" sterben läßt.
Würdelos dagegen sind für mich Gesetzgeber und Juristen, denen Opferschutz und Prävention egal sind. Moralisch verkommene Subjekte.
Es wäre sehr interessant zu sehen, ob Gutmenschen auch für den Verbrecherschutz sind, wenn sie selbst die Opfer sind. Wenn nicht, tritt ihre Unmoral (nur die anderen Opfer sind mir egal) offen zu Tage.
Eben, denn im Fall der Sterbehilfe darf man Opa, Oma, Mutti und Vati bei unheilbarer Krankheit ja auch würdig einschläfern und würdig sterben lassen....wenn von dem jeweiligen Delinquenten ne Patientenverfügung verfasst worden ist.
Mir fällt es hierbei schwer, einen Zusammenhang zwischen der Hinrichtung eines Triebtäters und eines freiwilligen Hinscheidens eines Totkranken zu finden.
Es wäre sicher genauso interessant zu sehen, wie sich "weniger Gutmenschen" verhalten würden, wenn sie sich plötzlich ungewollt in einer Täterrolle wiederfinden würden.
Sehr gut, dass wir in Deutschland ein Grundgesetz haben, dass solchen Bemühungen vorbehaltlos entgegentritt:
Artikel 1 Grundgesetz
Abs 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Vielleicht hätten die Väter des Grundgesetzes die Formulierung dahingehend ändern sollen, so dass es heißt "Die Würde aller Menschen ist unantastbar", damit es auch der letzte versteht, was gewollt ist.
Das mag so mancher aus vielen Gründen anders sehen. Bezüglich eines bestimmten strafrechtlich relevanten Verhalten eines Täters eine harte Hand des Staates fordern. Dazu darf jeder selbstredend eine eigene Meinung entwickeln. Der Meinungsfreiheit sei dank.
An den Grundsätzen unserer (der deutschen) Verfassung wird dies ferner jedoch nichts ändern!
Zudem ist es erfreulich, dass auch der EuGH eine ähnliche, wenn auch nicht gleiche, Auslegung der Menschenwürde verfolgt. Somit ist auch mittelfristig nicht zu erwarten, dass ein EU-Mitgliedstaat, bezüglich solcher ultra konservativen Auswüchsen, aus der Reihe tanzt...
Freiwillig?? Lässt sich drüber streiten....
In jedem Fall trifft ein anderer die unmittelbare Entscheidung und führt den Vorgang aus.
Mir fällt es hierbei schwer, einen Zusammenhang zwischen der Hinrichtung eines Triebtäters und eines freiwilligen Hinscheidens eines Totkranken zu finden.
Freiwillig?? Lässt sich drüber streiten....
In jedem Fall trifft ein anderer die unmittelbare Entscheidung und führt den Vorgang aus.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Samy« (25. August 2010, 21:56)
Abs 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Würdelos dagegen sind für mich Gesetzgeber und Juristen, denen Opferschutz und Prävention egal sind. Moralisch verkommene Subjekte.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Aeon« (25. August 2010, 22:04)
Ja, am besten alle in einen Topf stecken und dann kräftig umrühren! Das ist sicherlich für manch einen auch das einfachste. Da muss man nicht so viel nachdenken und hat stets eine schnelle Antwort bereit!
Aus diesen Sorgen (NS-Zeit), dass sich politische Bedingungen und Machtstrukturen auch negativ verändern können, hat man deshalb die Möglichkeiten, welche der Staat hier besitzt, stark eingeschränkt, um präventiv einem "Unrechtsstaat" vorzubeugen.
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (26. August 2010, 18:59)
Zitat
Ein Strafurteil schlägt hohe Wellen: In der Begründung ist einem gebürtigen Türken zugestanden worden, in „allgemein begreiflicher, heftiger Gemütsbewegung“ auf seine scheidungswillige Ehefrau eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt zu haben; zudem hat sich der Schöffensenat der Einschätzung des Staatsanwalts angeschlossen, in der es – wie berichtet – unter anderem geheißen hat, dass sich „gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund in einer besonders schwierigen Lebenssituation befinden“, die sich auch „in einem Affekt entladen“ könnten. Deshalb war wegen Totschlags angeklagt worden, nicht wegen Mordversuchs.
Mord-Drohung vor der Tat
Der 46-Jährige hatte kurz vor der Bluttat angekündigt, er werde die Frau "umbringen". Der Familienvater, der mit seiner Frau und sechs Kindern im Alter zwischen zwei und 19 Jahren in einer 90 Quadratmeter-Wohnung in Wien-Floridsdorf lebte, wusste schon länger von den Trennungsabsichten seiner Ehefrau. Grund: Sie hatte seine Gewalttätigkeiten satt.
Selbst der Verteidiger des Mannes räumte in der Gerichtsverhandlung ein, es habe vor dem Vorfall, den der Jurist als "umfassendes Erdbeben" bezeichnete, schon einen "Vulkanausbruch" gegeben. Doch habe sich sein Mandant dabei "auf eine Ohrfeige, eine Tachtel beschränkt".
Der Ehefrau war das trotzdem zu viel, sie hatte infolge dessen ihren ältesten Sohn gebeten, ihr Scheidungsunterlagen zu besorgen. Diese angespannte Situation zehrte offensichtlich an den Nerven des Ehemannes. Am 12. Oktober 2009 kündigte er an: "Ich halte das nicht mehr aus. Ich schwöre, irgendwann bringe ich die Frau um."
Nur wenige Stunden später, als er die Scheidungspapiere zu Gesicht bekam, setzte er diese Ankündigung beinahe in die Tat um.
Quelle: www.oe24.atZitat
"dass nach Lehre und Rechtsprechung weder die Ausländereigenschaft im Allgemeinen noch die Herkunft aus einem bestimmten Land für sich genommen den Grad der Heftigkeit einer Gemütsbewegung und die allgemeine Begreiflichkeit einer heftigen Gemütsbewegung zu begründen vermögen".
Zur allgemeinen Begreiflichkeit bedürfe es neben den sonstigen Voraussetzungen "immer auch der Verständlichkeit aus österreichischer Sicht".
In diesem Sinne sei "eine allfällige allein durch die Ankündigung der Scheidung oder Trennung hervorgerufene heftige Gemütsbewegung des Täters unabhängig von seiner Herkunft für sich genommen nicht allgemein begreiflich", betont das Ministerium. Vielmehr würden Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Scheidungs- oder Trennungsankündigungen "regelmäßig gegen eine allgemeine Begreiflichkeit einer heftigen Gemütsbewegung sprechen".
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (27. August 2010, 12:42)
Zitat
16-jähriger Täter war "tickende Zeitbombe"
Wenn die Hamburger Justiz früher gehandelt hätte, würde der 19-Jährige, der am Jungfernstieg erstochen wurde, vielleicht noch leben. Denn der 16-jährige Täter ist ein "Intensivtäter" und war schon mehrfach wegen schwerer Delikte angeklagt. Doch jedes Mal kam er mit einem blauen Auge davon – wenn überhaupt.
Die sinnlose Tat sorgt noch immer für Entsetzen: Je mehr Details aus dem Leben von Elias A. bekannt werden, um so unfassbar erscheint es, dass der 16-jährige Jugendliche mit krimineller Karriere vorher nie wirklich bestraft wurde. Jetzt sitzt Elias A. im Gefängnis. Zum ersten Mal in seinem Leben muss er in Untersuchungshaft eine Zelle von innen betrachten, hinter den Gitterstäben eines Gefängnisses für Jugendliche.
Der Jugendliche hat einen jungen Mann erstochen, ihm das gezückte Klappmesser zwischen die Rippen, ins Herz gerammt. Mitten auf der belebten S-Bahnstation Jungfernstieg in der Hamburger Innenstadt, unter der Binnenalster, an einem Freitagabend um 21.30 Uhr. Eine halbe Stunde kämpften Retter um das Leben des jungen Mannes, der noch in Todesangst hatte fliehen wollen.
Als Elias A. festgenommen und ins Polizeipräsidium gefahren wurde, verzog er keine Miene. Bei der Vernehmung durch die Beamten der Mordkommission sei der Jugendliche „emotional nicht berührt“ gewesen, wie es ein Hamburger Kripo-Mitarbeiter formuliert. Für sie ist Elias A. trotz seines jugendlichen Alters schon jetzt ein Schwerverbrecher.
Auch die Brüder sind kriminell
Doch hinter der Fassade muss eine ganze Menge schief gelaufen sein. Als Elias A. zehn Jahre alt war, fiel der Junge das erste Mal der Polizei auf. Gefährliche Körperverletzung war der Vorwurf. Eine Strafe gab es nicht, denn als Kind war er noch strafunmündig. Doch nicht nur er geriet auf die schiefe Bahn. Auch seine beiden Brüder Rafael und Gabriel. Alle drei Söhne werden mittlerweile wegen der Vielzahl der ihnen angelasteten Taten bei der Polizei als „Intensivtäter“ geführt. „Der Vater gibt allen die Schuld. Nur sich nicht“, berichtet ein Bekannter.
Der auffälligste der drei Brüder war Elias. Bekannte bezeichnen ihn schlicht als „durchgeknallt“. Schon Kleinigkeiten führten zu gewalttätigen Ausbrüchen. Er hatte keine Hemmungen, einem Lehrer in der Ganztagesschule in Hamburg-Altona, die er besuchte, Faustschläge zu versetzen, als dieser ihn ermahnte. Der Heranwachsende besaß bereits eine „kräftige Rechte“ und brach dem Lehrer am 2. März 2009 damit den Kiefer. Die Anklage folgte am 14. Mai. Theoretisch hätte er dafür bereits bestraft werden können. Doch vor Gericht einigte man sich auf die Einstellung des Verfahrens, wenn Elias fünf Tage Arbeitsleistungen erbringen würde. Immerhin beendete Elias die Hauptschule mit einem Abschluss.
Der Junge muss über die Strafe nur gelacht haben, denn sie hielt ihn offenkundig von gar nichts ab. Vor einem Eiscafé am Großneumarkt soll er im Juni letzten Jahres wieder zugeschlagen haben, es gab aber nicht genügend Beweise, das Verfahren wurde ebenfalls eingestellt. Ein „Abziehdelikt“, also Raub, und Körperverletzung leistete er sich am 8. August 2009, wieder auf dem Großneumarkt. Mit vier Freunden soll er drei Männer auf einer Parkbank bedroht haben, sie um Zigaretten und Geld angeschnorrt haben. Als sie sich weigerten, schlugen die Fünf mutmaßlich zu.
Rache an einem Filialleiter
Danach ging es weiter: Oft besuchte er den „Penny“-Supermarkt um die Ecke. Als er im September die Brötchen befühlte, reichte es dem Filialleiter. Er warf Elias hinaus und erteilte ihm Hausverbot. Am Abend stand der Junge mit seinem jüngeren Bruder vor der Tür. Sie fingen den Filialleiter, so die Anklage, auf dem Heimweg ab und verprügelten ihn. Wieder ging Elias straffrei aus. Denn das Gericht hatte entschieden, die beiden Verfahren, wegen versuchter räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung, zu einem Verfahren zusammenzufassen. Und das zog sich dann noch über Monate hin.
Elias sei nur in der Gruppe stark, hört man auf der Straße. Die Straftaten, die er begangen haben soll, geschahen fast ausnahmslos zusammen mit anderen Jugendlichen. Bei der räuberischen Erpressung vom Juni 2009 gab es vier Mittäter, drei von ihnen waren auch am vergangenen Freitag bei der Tat am Jungfernstieg dabei. „Er ist eine tickende Zeitbombe gewesen und die ist explodiert“, sagt ein Beamter und gibt zu: „Davon laufen noch mehr herum.“ Der Haftbefehl nach der tödlichen Attacke auf den 19-Jährigen lautet zunächst auf Totschlag, sie könnte auch auf Mord lauten.
Zitat
Ihre feige Tat erschütterte ganz Hamburg! Im vergangenen November fielen fünf Jugendliche brutal über Nico Frommann (20, Sohn von Nord-Bezirksamtsleiter Mathias Frommann) und seinen Freund Daniel W. her, stachen mit einem Messer und einer abgebrochenen Flasche auf sie ein. Die Opfer sind für ihr Leben gezeichnet – die Täter kamen jetzt vor Gericht mit einem blauen Auge davon.
Der Richter verurteilte die „Kiez-Schlitzer“ lediglich zu Bewährungsstrafen: Özem N. (1 und Volkan Sabri C. (1 erhielten ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung, Ahmet K. (1 zwei Jahre auf Bewährung.
Lediglich bei den beiden Haupttätern Cem Zafer M. (17) und Peter Z. (17) zeigte das Gericht mehr Härte, brummte ihnen eine strenge „Vorbewährung“ auf. Im Klartext: Wenn sich die beiden in den nächsten sechs Monaten auch nur die kleinste Kleinigkeit zu Schulden kommen lassen, wandern sie für zwei Jahre in den Knast.
Außerdem müssen alle fünf Täter einen Anti-Agressionskurs besuchen und 400 Euro für den Opferfonds der Jugendgerichtshilfe erarbeiten.
Der Vorsitzende Richter zeigte sich geschockt von der Brutalität, mit der die Jugendlichen auf ihre Opfer losgegangen waren: „Alle fünf haben erbarmungslos und ohne jegliche Gefühle gehandelt.“
Dennoch waren ihm die Hände gebunden, musste er die „Kiez-Schlitzer“ nach dem milden Jugendstrafrecht verurteilen. Denn die Täter waren bei der Tat erst 17 oder gerade 18. Hinzu kam: Obwohl die Angeklagten während der Verhandlung taktierten und ihre Schuld herunterspielten, hatten sie Reue gezeigt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (27. August 2010, 13:04)