Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: . Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Zitat
Justiz rüttelt an EU-Regeln für Handgepäck
BRÜSSEL (dpa) - Ein Rechtsstreit um Tennisschläger im Handgepäck stellt Europas Regeln für Flugreisende massiv in Frage. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg kritisierte Generalanwältin Eleanor Sharpston am Donnerstag, dass die Passagiere keine vollständigen Informationen über an Bord verbotene Gegenstände bekommen. Sie schlug dem Gericht deshalb vor, die Verordnung nicht nur für ungültig, sondern für inexistent zu erklären.
Ausgelöst hatte den Rechtsstreit ein Fluggast, der im September 2005 am Flughafen Wien-Schwechat mit Tennisschlägern im Handgepäck ins Flugzeug gestiegen war. Sicherheitsleute waren aber der Ansicht, diese Sportgeräte seien an Bord verboten, und forderten den Mann zum Verlassen der Maschine auf. Der Betroffene erhob Klage.
Zitat
Brüssel lässt Vorschrift für Größenlimit beim Handgepäck fallen
BRÜSSEL (dpa) - Die EU-Kommission hat ihre Vorschriften für ein Größenlimit beim Handgepäck in Flugzeugen zurückgenommen. "Wir müssen die Erfordernisse der Sicherheit gegen die Bequemlichkeit für die Fluggäste abwägen", sagte EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot laut einer Mitteilung seiner Behörde vom Montag zur Begründung. Die Regelung hätte für die Sicherheit wenig gebracht, das Leben der Passagiere aber deutlich erschwert.
Zitat
Brüssel lenkt ein: Liste verbotener Dinge im Handgepäck vorgelegt
BRÜSSEL (dpa) - Flugreisende bekommen Klarheit: Die EU-Kommission hat erstmals eine komplette Liste verbotener Gegenstände im Handgepäck vorgelegt. Die Aufzählung reicht von Feuerwaffen aller Art über Schlittschuhe, Golfschläger und Granaten bis zu Feuerlöschern. Auch das umstrittene Verbot von Flüssigkeiten an Bord gehört dazu.
Hintergrund des Kommissionsbeschlusses vom Freitag ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die obersten EU- Richter müssen darüber entscheiden, ob die gesamte EU-Verordnung zum Handgepäck ungültig ist, weil Fluggäste bisher keine vollständigen und offiziellen Informationen über verbotene Gegenstände hatten.
Noch im April hatte die Brüsseler Behörde erklärt, der entscheidende Anhang der umstrittenen Verordnung solle weiterhin geheimbleiben. Da hatte Generalanwältin Eleanor Sharpston die EuGH- Richter gerade aufgefordert, das ganze Regelwerk wegen der Informationslücke für inexistent oder zumindest für ungültig zu erklären. Das Verfahren läuft noch.
Ausgelöst hatte den Rechtsstreit ein Fluggast, der im September 2005 in Wien mit Tennisschlägern im Gepäck ins Flugzeug steigen wollte. Sicherheitsleute waren der Ansicht, diese Sportgeräte seien an Bord verboten. Sie forderten den Mann zum Verlassen der Maschine auf. Der Betroffene erhob Klage.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Michael Garbers« (15. August 2008, 14:08)
Zitat
EU-Flüssigkeitsverbot wird gelockert
Das in der EU geltende Flüssigkeitsverbot in Flugzeugen wird mit dem heutigen Donnerstag schrittweise gelockert. Bis April 2013 soll es gänzlich wegfallen, sagte EU-Kommissionssprecherin Helen Kearns am Mittwoch in Brüssel. Derzeit dürfen Flugpassagiere Flüssigkeiten, Gels und Cremes wie Getränke, Sprays, Zahnpasta oder Babynahrung nur in 100-Milliliter-Behältern im Handgepäck mitführen. Ab Mai 2013 müssen alle Flughäfen in Europa entsprechende Flüssigkeitsscanner bereitstellen.
In einer ersten Frist können jetzt Flughäfen, die bereits die entsprechenden Scanner besitzen, sofort beginnen, die Handgepäck-Kontrollen für Reisende zu erleichtern, erklärte die ÖVP-Europaabgeordnete Hella Ranner. Ein Jahr später würden dann Flüssigkeiten erlaubt sein, die an einem Drittflughafen erworben wurden und derzeit an den Flughäfen konfisziert werden. Ab spätestens Mai 2013 müssten dann alle Flughäfen umgerüstet haben und die neue Scanner-Technologie einsetzen.
Forensoftware: Burning Board® 3.0.24, entwickelt von WoltLab® GmbH