Hallo liebe Friendly Flusi Mitglieder,
ich arbeite im Rahmen meines Studiums momentan an einer Ausarbeitung zum Thema Kapazität an Flughäfen (insbesondere luftseitige Kapazität)! Dabei bin ich in der Literatur auf ein paar Unklarheiten gestoßen. Vielleicht kennt sich der ein oder andere ja mit diesem Gebiet aus und kann mir eventuell ein bisschen weiterhelfen!?
1.
- In der Literatur (ICAO, JAR-Ops, NfL) findet man zu den einzelnen ILS-Betriebsstufen (CAT) unterschiedliche Angaben (unterschiedliche Betriebsmindestbedingungen für Entscheidungshöhe (DH) und Pistensichtweiten (RVR)). Meine Frage ist, welche Richtlinien/Gesetze sind an deutschen Flughäfen Standard und müssen diesbezüglich angewendet werden.
- gibt es in Deutschland für den praktischen Betrieb schon einen Flugplatz mit eine CATIIIC Zulassung? Ich weiss, dass das Problem beim Nullsichtbetrieb nicht unbedingt an den Anflügen liegt, sondern darin, ohne Rollführungssystem von der Landebahn zur Parkposition zu gelangen. Gibt es schon an FRA, MUC, etc ein entsprechendes Rollführungssystem welches für CATIIIC ausgelegt ist?
Habe deswegen auch schon mal bei der DFS per Mail angefragt, aber leider bisher keine Antwort bekommen.
2. zum Thema Wirbelschleppenstaffelung in Bezug A380:
- sind die folgenden Aussagen so richtig???:
Für diesen Flugzeugtyp wurde die A380-eigene Wirbelschleppenkategorie
„SUPER (J)“ mit bestimmten Staffelungsminima eingeführt.
Abschließende Regelungen wurden diesbezüglich aber noch nicht festgelegt. Die zurzeit noch anzuwendenden Mindeststaffelungsabstände sind:
Voraus- Nachfolgendes LFZ Staffelungsminimum
Super Super 4 NM
Super Heavy 6 NM
Super Medium 8 NM
Super Light 10 NM
Ja, ich weiss, so viele Fragen auf einmal :engel: …würde mich sehr über Antworten freuen!!
Eddi