Hallo,
Benzinfeuerzeuge sind im Handgepäck und auch am Man(n) verboten! Dies ist ein Standard in der Luftfahrt (habe ich damals auch so gelernt, in meinem Gefahrgutlehrgang für den Flughafen
)
Nicht desto trotz, hier die Belege:
Feuerzeugbenzin alleine ist schon mal hier aufgeführt!
Des weiteren hier ein Zitat vom Flughafen Stuttgart:
Sie können nicht erlaubte gefährliche Güter (z. B. Sprays, Benzinfeuerzeuge) und gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren) bei der Flughafenwache (0711/948-3355) gegen eine Gebühr von 5,00 Euro hinterlegen und nach der Reise rund um die Uhr (spätestens nach 6 Wochen) dort wieder abholen.
und auch von Frankfurt ein Zitat:
Benzinfeuerzeuge z. B. Zippos dürfen Sie weder im Check-in-Gepäck noch im Handgepäck transportieren. Benzinfeuerzeuge dürfen nur transportiert werden, wenn keinerlei brennbaren Benzinrückstände bzw. die Watte enthalten sind. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Gasfeuerzeug oder ein Päckchen Streichhölzer an der Person transportieren dürfen, nicht jedoch im Hand- oder Reisegepäck.
(siehe, Gasfeuerzeug, Streichhölzer)
Gruß
Boxi